Insolvenzverfahren der Landschaftsbau Vornholt eröffnet, Investorenprozess läuft

  • Das zuständige Amtsgericht Münster hat wie erwartet zum 1. Oktober das Insolvenzverfahren der Vornholt Landschaftsbau eröffnet.
  • Insolvenzverwalter Eric Coordes führt das Unternehmen aus Borken seit Antragstellung im Juli 2023 und nun auch nach Verfahrenseröffnung uneingeschränkt mit allen 70 Beschäftigten fort.
  • Vor einigen Wochen hat er einen Investorenprozess eingeleitet. Die Gespräche mit potenziellen Investoren laufen und Coordes sieht gute Chancen, sich mit einem der Interessenten in den kommenden Wochen zu einigen.

Borken, 2. Oktober 2023 Das zuständige Amtsgericht Münster hat wie erwartet zum 1. Oktober 2023 das Insolvenzverfahren der Landschaftsbau Vornholt GmbH eröffnet. Rechtsanwalt Eric Coordes, bisher als vorläufiger Insolvenzverwalter aktiv, wurde vom Gericht mit Eröffnung zum Insolvenzverwalter bestellt.

Bereits im vorläufigen Verfahren gelang es Coordes, Partner der Mönig Wirtschaftskanzlei, gemeinsam mit Geschäftsführer Christoph Vornholt und mit Unterstützung von Marcus Oshege, Wirtschaftsexperte bei der Ems Vechte Consulting Group, als operativer Finanz- und Sanierungsmanager, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und in vollem Umfang fortzuführen. Zudem hat er im vorläufigen Verfahren verschiedene Sanierungsoptionen geprüft.

„Wir haben vor einigen Wochen einen Investorenprozess eingeleitet und suchen so einen Partner, der bei Vornholt einsteigt“, sagt Coordes. Derzeit laufen Gespräche mit verschiedenen potenziellen Investoren. „Die Verhandlungen verlaufen sehr konstruktiv, sind in solchen Fällen aber meist komplex. Deshalb müssen sie sorgfältig geführt werden,“ sagt Coordes. Er sieht gute Chancen, sich mit einem der interessierten Investoren in den kommenden Wochen über einen Einstieg bei Vornholt zu einigen.

Den Geschäftsbetrieb führt Coordes auch nach Eröffnung fort, die bestehenden Aufträge werden wie gehabt bearbeitet. Einziger Unterschied: Da das von der Agentur für Arbeit für maximal drei Monate gewährte Insolvenzgeld ausgelaufen ist, erhalten die Beschäftigten ihre Löhne und Gehälter nun wieder aus dem laufenden Geschäft.