Der der Minit-Gruppe angehörige Käufer des restrukturierten Deutschland-Geschäfts von Mister Minit hat den Kaufvertrag überraschend nicht vollzogen und verweigert die Übernahme des Geschäftsbetriebs. Die Eigenverwaltung und der Sachwalter prüfen rechtliche Schritte gegen den Käufer.
In enger Abstimmung mit dem Käufer hatte die Eigenverwaltung ein Sanierungskonzept entwickelt und während des Insolvenzbetriebs konsequent umgesetzt, inklusive u.a. der Schließung unprofitabler Shops, der Umsetzung eines Personalkonzepts und der Neuverhandlung der Mietkonditionen. Der Kaufvertrag vom 4. November 2020 sah die Übernahme des restrukturierten Geschäfts der Minit Service GmbH mit 116 Shops und rund 250 Mitarbeitern spätestens zum 1. März 2021 vor.
Da der anhaltende Lockdown auf die aktuelle Liquiditätslage der Minit Service GmbH mit täglich hohen Verlusten voll durchschlägt und das Interesse alternativer Investoren auf dem Nullpunkt ist, sieht sich die Eigenverwaltung gezwungen, den Geschäftsbetrieb unmittelbar einzustellen. Eine Überbrückung des Lockdowns mit staatlichen Hilfsgeldern bleibt der Minit Service GmbH als Gesellschaft in Insolvenz verwährt. Es werden nunmehr Abwicklungsmöglichkeiten eruiert.
Der im Zuge der Eigenverwaltung in das Management berufene Sanierungsexperte Christoph Enkler von der Kanzlei Brinkmann & Partner erklärt: „Trotz umgesetzter Restrukturierungsmaßnahmen macht es der Lockdown nunmehr unumgänglich, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Dieser mit dem gerichtlich bestellten Sachwalter Dr. Gregor Bräuer von der Kanzlei hww und dem Gläubigerausschuss eng abgestimmte Schritt ist sehr bedauerlich, gerade auch im Hinblick auf die verloren gehenden Arbeitsplätze.“ Geschäftsführer Michael Heina ergänzt: „Mit dem Restrukturierungsplan waren wir auf einem sehr guten Weg. Wir haben alle Hebel in Bewegung gesetzt und an allen Fronten gekämpft, um das Unternehmen in umstrukturierter Form erhalten zu können. Leider zwingt uns die Liquiditätslage des Unternehmens aber jetzt dazu, den Betrieb einzustellen.“
Till Buschmann von der Kanzlei Bryan Cave Leighton Paisner LLP, der als Generalbevollmächtigter das Verfahren eng begleitet hat, berichtet: „Wir haben alles versucht, um eine langfristige Perspektive für die Belegschaft und das Unternehmen zu erzielen. Die Kombination aus anhaltendem Lockdown und – auch für eine Eigenverwaltung – nicht zugänglichen staatlichen Hilfsgeldern hat unseren Bemühungen letztlich das Genick gebrochen. Der Markt wird sich weiter konsolidieren.“
„Dies ist ein bitterer Moment für die Belegschaft, die Gläubiger und alle Beteiligten, die sich mit aller Kraft für den Erhalt von Mister Minit eingesetzt haben. Diesen gilt mein ganzer Dank. Die durch den überraschenden Rückzug des Investors geschaffene Faktenlage ist nicht umkehrbar. Es wird jetzt darum gehen, alle rechtlich verfügbaren Optionen zu prüfen und mit voller Konsequenz zu nutzen“, so der Sachwalter Dr. Gregor Bräuer.
Düsseldorf, 5. März 2021