Insolvenzverfahren über Kraftwerkspark-Gesellschaften derGreen City AG eröffnet/Sanierung im Planverfahren angestrebt

  • Sanierungsexperten Axel Bierbach und Oliver Schartl zu Insolvenzverwaltern beider Gesellschaften bestellt
  • Anleihegläubiger können Forderungen schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden
  • Weiterbetrieb der Windkraftanlagen zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger angestrebt
  • Abstimmung über Insolvenzpläne voraussichtlich im Frühjahr 2024

München, 04. Dezember 2023 – Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über das Vermögen der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG eröffnet und die Rechtsanwälte und Sanierungsexperten Axel W. Bierbach und Oliver Schartl von der Kanzlei Müller-Heydenreich Bierbach & Kollegen (München) zu Insolvenzverwaltern bestellt. Axel Bierbach war zuvor bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und Oliver Schartl zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG bestellt worden. Beide Gesellschaften sind hundertprozentige Tochtergesellschaften der Green City AG, einem ganzheitlichen Anbieter für Entwicklung, Bau, Finanzierung und Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Green City AG hatte im Januar 2022 einen Insolvenzantrag gestellt; am 1. Juni 2022 übernahm die französische Qair Group das Kerngeschäft des Münchner Unternehmens mit nahezu allen Mitarbeitern.

Die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG und die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG sind anleihefinanzierte Gesellschaften, die Namens- und Inhaberschuldverschreibungen an mehrere tausend Anlegerinnen und Anleger ausgegeben hatten. Nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren werden nun die Gläubiger der Namensschuldverschreibungen angeschrieben und können anschließend ihre Forderungen bis zum 13. Januar 2024 selbst schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen müssen hingegen nichts aktiv unternehmen, da die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dentons GmbH als Gemeinsamer Vertreter fungiert und alle Forderungen der betroffenen Gläubiger gesammelt anmeldet. In den Kraftwerkspark-Gesellschaften sind jeweils drei Beteiligungen mit Windkraftanlagen gebündelt, die selbst nicht von der Insolvenz betroffen sind und derzeit stabil weiterbetrieben werden.

Ursprünglich sollten die Windkraftbeteiligungen der insolventen Gesellschaften zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger an Investoren veräußert werden. Veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere die ab Herbst 2022 stark gesunkenen Börsenstrompreise, die nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Sommer 2022 ihren Höhepunkt erreicht hatten, sowie gestiegene Finanzierungszinsen haben jedoch zu einer neuen Ausgangslage geführt. „Nach intensiven Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Vergleich der beiden möglichen Optionen Verkauf und Weiterbetrieb sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass eine Sanierung der Gesellschaften im Rahmen von Insolvenzplanverfahren und damit der langfristige Weiterbetrieb der Windkraftbeteiligungen für die Gläubiger eine deutlich bessere Verwertungsalternative bietet als deren Verkauf“, sagte der Insolvenzverwalter der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Axel Bierbach, am Montag. Die Anleihegläubiger, die eine Inhaberschuldverschreibung halten, haben den Gemeinsamen Vertreter bereits durch Abstimmung ermächtigt, einer Sanierung beider Gesellschaften mittels Insolvenzplänen zuzustimmen.

In den kommenden Wochen sollen die Insolvenzpläne, die unter anderem eine Verlängerung der Laufzeiten der Windkraftanlagen bis zum Jahr 2045 vorsehen, weiter ausgearbeitet werden. Im ersten Quartal 2024 stehen die Insolvenzpläne schließlich im Rahmen einer Gläubigerversammlung zur Abstimmung an.