Düsseldorf, 29. März 2023
- Eigenverwaltende Hakle-Geschäftsführung unterzeichnet Fortführungs-Vertrag mit Sofidel
- Vertragsmodell wird nach Annahme eines Insolvenzplans rechtskräftig vollzogen
- Am Standort Düsseldorf-Reisholz wird weiterhin Hygienepapier produziert
Die eigenverwaltende Geschäftsführung der Hakle GmbH mit Sitz in Düsseldorf-Reisholz hat einen Fortführungs-Vertrag mit dem italienischen, multinational aufgestellten Familienunternehmen Sofidel aus Porcari, Provinz Lucca in der Toskana, unterzeichnet.
Der Gläubigerausschuss hat diesem Vertragsmodell zugestimmt, das nach Annahme eines Insolvenzplans rechtskräftig vollzogen wird. Über Investitionssummen und Verkaufspreise wurde Stillschweigen vereinbart.
Das unterzeichnete Vertragsmodell sieht grundsätzlich folgendes vor: Sofidel übernimmt die Geschäftsanteile an der Hakle Markenhaus GmbH und wird Eigentümerin der hier geführten Marken. Damit ermöglicht der 1966 gegründete Produzent von Tissuepapier für den Sanitär- und Haushaltsgebrauch der insolventen Hakle GmbH unter neuer Firmierung maßgeblich, dass auch künftig am Standort Düsseldorf-Reisholz unter der bewährten Geschäftsführung von Volker Jung Hygienepapiere mit den Produktionsstufen der Papiererzeugung und Papierverarbeitung hergestellt werden können. Aktuelle und künftige Forschungsvorhaben im Produktbereich sowie technische Weiterentwicklungen sollen die Zukunft des Unternehmens am Standort Düsseldorf prägen.
„Unsere Ausdauer im Bieterverfahren war richtig und wichtig“, erläutert der eigenverwaltende Geschäftsführer Jung. „Wir haben einen inhabergeführten strategischen Investor dafür gewinnen können, uns neu auszurichten“. Er dankte insbesondere der Belegschaft wie auch Kunden und Lieferanten für deren Unterstützung, den Geschäftsbetrieb unter außergewöhnlichen Rahmenbedingungen für die europäische Tissue-Industrie stabilisieren und fortführen zu können.
Unterstützt vom Sachwalter Dr. Jan-Philipp Hoos, Partner bei White & Case LLP, wird die eigenverwaltende Geschäftsführung nun die Konditionen des Vertragsmodells und der Neuausrichtung in einen Insolvenzplan umsetzen, der im Laufe des zweiten Quartals 2023 der Gläubigerversammlung zur Annahme vorgelegt wird.
Nach aktuellem Stand der Planungen soll es für den Übergangzeitraum keine wesentlichen Veränderungen bei den Abläufen oder bei den Beschäftigten geben. Die Zustimmung der Kartellbehörden ist ebenfalls aufschiebende Bedingung des Vertrags.