JOHLKE NIETHAMMER und BBL erreichen gemeinsam ersten bestätigten Restrukturierungsplan nach dem StaRUG

  • Erster Restrukturierungsplan nach Inkrafttreten des StaRUG vom Amtsgericht Hamburg bestätigt
  • Lautlose präventive Restrukturierung in nur neun Wochen
  • Planannahme durch gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung („cross-class – cram down“)

Vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetzes (StaRUG) am 1. Januar 2021 ist es JOHLKE NIETHAMMER in enger Zusammenarbeit mit dem vom Amtsgericht Hamburg bestellten Restrukturierungsbeauftragten Justus von Buchwaldt von BBL gelungen, für ein Hamburger Logistikunternehmen den nach eigenem Kenntnisstand ersten rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplan nach dem neuen Recht zu erstellen (Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 12.04.2021 – Az. 61a RES 1/21) und damit eine drohende Insolvenz abzuwenden.

Das vor dem Restrukturierungsgericht des Amtsgerichts Hamburg geführte Restrukturierungsverfahren hat von der Anzeige des Vorhabens bei Gericht bis zur Bestätigung des Plans durch das Restrukturierungsgericht nur neun Wochen gedauert. Dabei waren – wie vom Gesetz vorgesehen – neben dem Gericht sowie dem Restrukturierungsbeauftragten Justus von Buchwaldt nur die von den Restrukturierungsmaßnahmen konkret betroffenen Gläubiger eingebunden. So konnte die präventive Restrukturierung lautlos und ohne Irritationen am Markt verlaufen. Die Annahme des Restrukturierungsplans durch die Gläubiger konnte im Rahmen einer gruppenübergreifenden Mehrheitsentscheidung durchgesetzt werden („cross-class – cram down“), nachdem in einer der drei Gläubigergruppen die erforderliche Mehrheit von 75 Prozent Zustimmung der Gläubiger nicht gegeben war.

Rechtsmittel gegen die Planbestätigung sind nicht mehr möglich, nachdem die überstimmten Planbetroffenen entsprechenden Rechtsmittelverzicht erklärt haben.

Damit hat sich nur wenige Monate nach seinem Inkrafttreten betätigt, dass das StaRUG in geeigneten Fällen ein sehr effizientes Restrukturierungstool ist und dass es, wie vom Gesetzgeber gewollt, die Lücke zwischen freier Sanierung und förmlichem Insolvenzverfahren effizient schließen kann.

Hamburg, 21. April 2021

Berater des Unternehmens:
JOHLKE NIETHAMMER: RA Dr. Jörg Grau, RA Dr. Ulrich Pohlmann, RA‘in Isabell Radunz, RA‘in Kristina Schulz.
www.jnp.de

Restrukturierungsbeauftragter:
RA Justus von Buchwaldt, BBL Rechtsanwälte.
www.bbl-law.de