„Als Team haben wir bis zuletzt um den Erhalt von Kahla Porzellan gekämpft. Leider besteht jedoch keine Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb dauerhaft fortzuführen. Dieses Ergebnis ist hart. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich in dieser schwierigen Phase in außergewöhnlicher Weise mit dem Unternehmen verbunden gezeigt. Eine solche Haltung habe ich in 35 Jahren Tätigkeit nur selten erlebt.“ Rechtsanwalt Rolf Rombach, Insolvenzverwalter
- GESCHÄFTSBETRIEB MUSS ZUM JAHRESENDE VOLLSTÄNDIG EINGESTELLT WERDEN
- INVESTORENGESPRÄCHE SEIT MÄRZ 2026 OHNE ERGEBNIS ABGESCHLOSSEN
- AUCH ZULETZT INTENSIVE VERHANDLUNGEN MIT EINEM TÜRKISCHEN INVESTOR BLIEBEN ERFOLGLOS
- LAUFENDER GESCHÄFTSBETRIEB SOLL GEORDNET ABGESCHLOSSEN WERDEN
- HOHE ENERGIEKOSTEN UND FEHLENDE KOSTENDECKUNG BELASTEN PORZELLANHERSTELLUNG MASSIV
- INSOLVENZVERWALTER DANKT BELEGSCHAFT FÜR AUSSERGEWÖHNLICHEN EINSATZ UND VERBUNDENHEIT
Kahla / Erfurt, 30. September 2026 – Im Insolvenzverfahren über die Kahla Porzellan GmbH steht fest, dass der Geschäftsbetrieb zum Ende des Jahres vollständig eingestellt werden muss. Trotz monatelanger Gespräche mit potenziellen Investoren konnte keine tragfähige Übernahmelösung für die traditionsreiche Porzellanmanufaktur gefunden werden.
Seit März 2026 wurden zahlreiche Investorengespräche geführt. Zuletzt fanden intensive Verhandlungen mit einem türkischen Investor statt. Auch diese Gespräche blieben jedoch ohne Ergebnis. Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rolf Rombach sieht daher keine Möglichkeit mehr, den Geschäftsbetrieb über das Jahresende hinaus fortzuführen.
Der derzeit laufende Geschäftsbetrieb wird zum Jahresende geordnet auslaufen. Ziel ist es, bestehende Aufträge im Rahmen der verbleibenden Möglichkeiten abzuarbeiten und das Unternehmen entsprechend seiner Bedeutung würdevoll zu verabschieden.
Keine wirtschaftliche Grundlage für dauerhafte Fortführung
Kahla Porzellan zählt zu den bekanntesten Traditionsunternehmen Thüringens. Die Marke steht seit vielen Jahrzehnten für hochwertige Porzellanherstellung, funktionales Design und industrielle Kompetenz am Standort Kahla.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich jedoch weiter verschärft. Neben der allgemeinen wirtschaftlichen Lage belasten insbesondere die hohen Energiekosten den Betrieb. Die monatlichen Gaskosten lagen zuletzt bei rund 150.000 bis 180.000 Euro. Diese Kosten können nicht mehr dauerhaft erwirtschaftet werden.
Hinzu kommt, dass notwendige Preiserhöhungen am Markt nur sehr eingeschränkt durchsetzbar sind. Viele Kunden akzeptieren höhere Preise nicht oder nur in geringem Umfang. Damit fehlt dem Unternehmen die wirtschaftliche Grundlage, um die energieintensive Herstellung von hochwertigem Porzellan in Deutschland kostendeckend fortzuführen.
„Wir haben alle realistischen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft“, erklärt Insolvenzverwalter Rolf Rombach. „Am Ende muss ein Insolvenzverwalter aber auch anerkennen, wenn eine Fortführung wirtschaftlich nicht mehr verantwortbar ist. Auch als Insolvenzverwalter kann man Lösungen nicht einfach herbeiwünschen.“
Freistaat Thüringen unterstützte die Suche nach Lösungen
Aufgrund der besonderen Bedeutung von Kahla Porzellan für Thüringen wurde auch der Freistaat Thüringen frühzeitig einbezogen. Das Thüringer Wirtschaftsministerium und die Staatskanzlei wurden fortlaufend über den Stand des Verfahrens informiert und unterstützten die Bemühungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Auch der Ministerpräsident persönlich hat sich in die Lösungsfindung eingeschaltet.
„Ich bin dem Freistaat Thüringen für die konstruktive Begleitung dankbar“, so Rolf Rombach weiter. „Alle Beteiligten waren sich der Bedeutung dieses Unternehmens bewusst. Umso bitterer ist es, dass trotz intensiver Bemühungen keine tragfähige Lösung erreicht werden konnte.“
Außergewöhnliche Verbundenheit der Belegschaft
Besonders hebt Rombach die Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hervor. Die Belegschaft habe sich während des gesamten Verfahrens vorbildlich verhalten, den laufenden Betrieb zuverlässig unterstützt und zugesagt, auch bis zum Ende der operativen Tätigkeit engagiert weiterzuarbeiten.
„Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Kahla leisten in der Krise hervorragende Arbeit. Sie haben dem Unternehmen bis zuletzt die Treue gehalten und sich in einer Weise eingebracht, die höchsten Respekt verdient“, sagt Rombach. „Diese Verbundenheit wäre aus meiner Sicht auch für jeden Übernahmeinteressenten ein besonders wertvolles Asset gewesen.“
Die kommenden Wochen stehen nun im Zeichen einer geordneten Abwicklung. Für RA Rombach ist dies angesichts der langen Geschichte und regionalen Bedeutung des Unternehmens von besonderer Bedeutung.
„Wenn eine Betriebsschließung unvermeidbar ist, dann muss sie bei einem solchen Traditionsunternehmen in Würde erfolgen“, so Rombach abschließend. „Dazu sind alle Beteiligten bereit, insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Dieses Verfahren und die Menschen in diesem Verfahren haben mich persönlich bewegt.“
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit 35 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.