Kanzlei ECKERT begleitet Verbundkrankenhaus Linz-Remagen und angrenzende Gesellschaften mit Team um Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis als Generalhandlungsbevollmächtigte im Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren

Köln, den 20. März 2025. Die Kanzlei ECKERT Rechtsanwälte begleitet das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen und seine angeschlossenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bei der wirtschaftlichen Neuausrichtung. Am heutigen Tage wurde beim zuständigen Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ein Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens für die Krankenhausverbund Linz/Remagen gemeinnützige GmbH gestellt. Auch für die Maria Stern MVZ Remagen GmbH sowie die vorrangig auf Reinigung und nicht pflegerische Versorgungsdienstleistungen zuständige HL Service-Gesellschaft Remagen mbH wurden Anträge für Eigenverwaltungsverfahren eingereicht. Grund hierfür sind die anhaltenden gesundheitspolitischen Herausforderungen, mit denen bundesweit eine Vielzahl von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen konfrontiert sind. Steigende Kosten für Energie und medizinische Ausstattung, Fachkräftemangel und nicht refinanzierte Tariferhöhungen setzen auch das Verbundkrankenhaus und die angrenzenden Gesellschaften unter Druck.

„Die Sanierungsverfahren geben den Gesellschaften die Möglichkeit, tragfähige Lösungen zu entwickeln und ihre wirtschaftliche Basis nachhaltig zu stabilisieren. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit der Geschäftsführung einen strategischen Sanierungsprozess zu gestalten, der die Strukturen stärkt und die Gesundheitsversorgung langfristig absichert“, sagt Dr. Mark Boddenberg. „Die Entscheidung zu diesem Schritt ist eine strategische Maßnahme, um notwendige Veränderungen aktiv anzugehen. Wir haben ein interdisziplinäres Team zusammengestellt, um den Prozess hier bestmöglich zu begleiten“, ergänzt Kimon Kantis.

Die Sanierungsverfahren haben keine Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie auf den Geschäftsbetrieb der Gesellschaften. Auch die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind gesichert und werden in den ersten drei Monaten der Verfahren von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.

Die Kanzlei ECKERT wird die Sanierung neben Dr. Mark Boddenberg und Kimon Kantis als Generalhandlungsbevollmächtigte mit einem erfahrenen interdisziplinären Team bestehend aus Rechtsanwalt Ole Häger, Rechtsanwalt Markus Kohlstedt, Rechtsanwältin Kristin Brocker, Rechtsanwalt Manuel Krauß sowie auf betriebswirtschaftlicher Seite mit Steuerberater Michael Schmidt begleiten. In den kommenden Wochen wird das Team gemeinsam mit der Geschäftsführung ein umfassendes Sanierungskonzept entwickeln, das neben den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten auch die der Mitarbeitenden der Gesellschaften berücksichtigt.