- Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun schüttet 1,9 Millionen Euro aus – Forderungen betrugen knapp 9 Millionen Euro
- Ergebnis liegt deutlich über den üblichen Insolvenzquoten – Bauch: „Verfahren für die Gläubiger ein Erfolg.“
- Schwierige Ermittlungen und enge Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden im Saarland – ehemalige Geschäftsführer 2018 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Saarbrücken/Leipzig. Gläubiger des insolventen Kapitalanlagebetrugssystems Alphapool erhalten knapp 20 Prozent ihrer Forderungen zurück. Das teilt Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun heute mit. Nach der strafrechtlichen sei nun auch die zivilrechtliche Aufarbeitung des Falls abgeschlossen, so der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus Leipzig. Er war mit Start des Verfahrens im Jahr 2015 zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Bauch schüttet auf die insgesamt 627 angemeldeten Gläubigerforderungen in Höhe knapp 9 Millionen Euro einen Betrag von 1,9 Millionen Euro aus. „Das entspricht einer Quote von 19,6 Prozent und liegt damit deutlich über den üblichen Insolvenzquoten, die Gläubiger in derartigen Verfahren üblicherweise erhalten“, betont Bauch. „Das Verfahren war damit für die Gläubiger ein Erfolg.“ Bauch dankte in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem Gläubigerausschuss mit den beiden Rechtsanwälten Steffen Gründig und Jens Reime für die konstruktive Zusammenarbeit.
Bauch hatte nach dem Insolvenzantrag schwierige Sachverhaltsermittlungen zu führen, um Vermögenswerte des Unternehmens zu identifizieren und zu verwerten. Außerdem musste er Schadenersatzansprüche prüfen und durchsetzen. „Dabei habe ich stets eng mit den Ermittlungsbehörden im Saarland zusammengearbeitet und das strafrechtliche Verfahren gegen die Geschäftsführung genau beobachtet“, sagt Bauch.
Nur geringe Vermögenswerte zu Beginn des Verfahrens
Alphapool war 2009 zunächst als Aktiengesellschaft im Saarland gegründet worden. Später wandelte Alphapool seine Firmierung in eine GmbH um und verlegte den Firmensitz nach Leipzig. Das Geschäftsmodell bestand darin, dass Kunden ihre Lebensversicherungen oder Bausparverträge vor deren Fälligkeit an Alphapool abtraten. Alphapool wickelte die Verträge ab und versprach den Kunden, die realisierten Rückkaufwerte in Immobilien und Immobilienkredite zu investieren und daraus eine hohe Rendite zu erwirtschaften. Wie genau dies geschehen sollte, blieb unklar. Insolvenzverwalter Bauch fand zu Beginn des Verfahrens nur vergleichsweise geringe Vermögenswerte im Bestand von Alphapool vor.
Ende Oktober 2014 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Alphapool das Geschäftsmodell. Die BaFin sah darin ein Einlagengeschäft, für das Alphapool keine Genehmigung besaß und verpflichtete Alphapool, die Geschäfte rückabzuwickeln. Im April 2015 stellte das Unternehmen schließlich Insolvenzantrag, nachdem es seine Kunden nicht auszahlen konnte.
Die saarländischen Strafverfolgungsbehörden sahen in dem Vorgehen Alphapools einen Kapitalanlagebetrug in Form eines Schneeballsystems und leiteten Ermittlungen ein. 2018 verurteilte das Landgericht Saarbrücken mehrere ehemalige Geschäftsführer zu mehrjährigen Haftstrafen.