Lübeck, 6. März 2023. Die Lehmensiek Tiefbau GmbH und die Lehmensiek Tele-Technik GmbH wollen ihren Sanierungskurs im Rahmen eines eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahrens fortsetzen. Die Geschäftsführung hat am 27.02.2023 einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Lübeck gestellt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen besteht seit fast 100 Jahren und versteht sich als Komplettdienstleister verschiedener Anbieter im Marktsegment der Telekommunikation. Es erwirtschaftete im Jahr 2021 einen Umsatz von rund 39 Millionen Euro. Am Hauptsitz in Lübeck sind 204 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.
Verschiedene Krisenursachen
Die Lehmensiek Tiefbau GmbH und die Lehmensiek Tele-Technik GmbH gerieten durch unterschiedlichste Wirtschaftsfaktoren in eine finanzielle Schieflage. Trotz positiver Ergebnisse im Regelgeschäft führten Verluste aus Großprojekten zu deutlichen Liquiditätsabflüssen. Verzögerungen bei Kunden und Nachunternehmern verursachten zudem erhebliche Ergebnis- und Liquiditätsbelastungen.
Sanierung durch Eigenverwaltung
Mit dem vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren strebt Lehmensiek eine Sanierung an. Dazu wird im nächsten Schritt von der Unternehmensberatung plenovia GmbH ein Sanierungskonzept erarbeitet und den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt werden, welches die Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens aufzeigt. Zu den geplanten Gegensteuerungsmaßnahmen gehören unter anderem die Optimierung des Einsatzes der eigenen Mitarbeiter und damit die Verringerung des Aufwandes an Fremdleistungen, die Reduzierung der Komplexität der Großbaustellen sowie die verstärkte Ausrichtung auf Aufträge mit geringerer Komplexität.
Sanierungskonzept soll Liquidität stärken
„Die Lehmensiek-Gruppe bewegt sich als Glasfaser-Komplettdienstleister aufgrund der weiter fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Erneuerung der Infrastruktur in einer Branche, die auch in Zukunft von Wachstum geprägt sein wird“, erklärt der Generalbevollmächtigte Ulrich Kammerer, UKMC eG. „Im Rahmen der Verfahren werden die Unternehmen ertrags- und liquiditätsmäßig wieder gestärkt. Auf Basis des nun zu entwickelnden Sanierungskonzeptes bekommen die Unternehmen der Lehmensiek-Gruppe die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und die Chancen des Marktes zu nutzen“, ergänzt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte.
Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter wie bisher
„Mit der Eigenverwaltung verfolgen wir das Ziel, die beiden Unternehmen Lehmensiek Tiefbau GmbH und die Lehmensiek Tele-Technik GmbH fortzuführen und nachhaltig zu sanieren. Deshalb läuft der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt weiter wie bisher“, so die Geschäftsführer Wolfhard Kutz und Thomas Ehlers.
Juristische Beratung durch BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte
In rechtlichen Fragen wird die Lehmensiek-Gruppe von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte beraten. „Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein geeignetes Instrument für Unternehmen, die frühzeitig handeln. Ziel des eingeleiteten Sanierungsverfahrens ist es, dem Unternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen und zugleich die Interessen der Gläubiger zu wahren“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Philipp Wolters LL. M. von der Kanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte.
Im Buchalik-Brömmekamp-Team arbeiten neben Rechtsanwalt Robert Buchalik, Rechtsanwalt Philipp Wolters LL. M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Bödiger und Rechtsanwalt und Steuerberater Martin Rekers LL.M. Eur. LL.M. Steuern.
Vorläufiger Sachwalter ist optimistisch
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Denkhaus von BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN, Hamburg, bestellt. “Die ersten Eindrücke stimmen mich zuversichtlich, dass das Ziel, das Unternehmen zu erhalten, erreicht werden kann. Neben der Beaufsichtigung wird es meine Aufgabe sein, den Sanierungsprozess mit aller Kraft zu unterstützen“, so Rechtsanwalt Denkhaus. Im Verfahren wurde vom Gericht zudem ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt.
Die Belegschaft wurde bereits in einer Mitarbeiterversammlung am 27.02.2023 über das eingeleitete Sanierungsverfahren informiert. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist für drei Monate über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.