LOHR technologies saniert sich in Eigenverwaltung – Investorenprozess angelaufen

(Heiligenhaus, 29. November 2022) Mit Beschluss vom 28. Oktober 2022 hat das Amtsgericht Wuppertal das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der LOHR technologies GmbH angeordnet. Der eigenverwaltende Geschäftsführer Stefan Lohr kann für das Verfahren auf umfassende Unterstützung setzen: „Wir haben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend über die aktuelle Situation und unsere Sanierungsabsichten informiert. Alle stehen hinter dem Unternehmen. Auch unsere Kunden und Lieferanten halten weiter zu uns. Das freut und stimmt mich optimistisch. Gemeinsam werden wir die Herausforderungen angehen.“

Neben dem uneingeschränkt fortgesetzten Geschäftsbetrieb sind bereits weitere wichtige Grundsteine für die Sanierung gelegt worden. So sind die Löhne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für drei Monate durch das Insolvenzausfallgeld gesichert. Zudem wurden bereits Maßnahmen zur leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierung in die Wege geleitet. Ein strukturierter Investorenprozess soll überdies die Chancen für die Neuaufstellung des Unternehmens weiter ausloten.

Kaufmännische Begleitung und Investorenprozess

Unterstützt wird der eigenverwaltende Unternehmer auch durch Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG. Der Unternehmensberater zeichnet gemeinsam mit seinem Team für die kaufmännische Begleitung des Verfahrens verantwortlich, zum Beispiel auch für die Finanz- und Liquiditätsplanung. ABG Consulting-Partner hat zudem einen strukturierten Investorenprozess eingeleitet, wie Simon Leopold berichtet: „Um alle Optionen für den Neustart von LOHR technologies auszuschöpfen, haben wir uns auch auf die Suche nach möglichen Investoren begeben. Hier sind die ersten aussichtsreichen Gespräche bereits im Gange.“

Insolvenzrechtliche Expertise

Bei insolvenzrechtlichen Themen und Aufgaben kann die Geschäftsführung darüber hinaus auf Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt zählen. Er ergänzt das Sanierungsteam als Generalbevollmächtigter. „Allein schon, dass das zuständige Gericht die vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung angeordnet hat, stimmt uns zuversichtlich. Denn nur operativ gesunde Unternehmen mit nachhaltigen Sanierungs- und Fortführungsaussichten kommen für dieses Verfahren überhaupt infrage“, so Rechtsanwalt Stefan Ettelt.

Zum (vorläufigen) Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle von der Kanzlei GÖRG bestellt. Er überwacht das Verfahren im Gläubigersinne, überprüft die Geschäftsführung und steht ihr unterstützend zur Seite. „Trotz des nun laufenden Insolvenzeröffnungsverfahrens wird der Geschäftsbetrieb von LOHR technologies nahtlos fortgesetzt. Ich denke, das ist ein wichtiges und vertrauensbildendes Signal für alle Beteiligten. Der vorläufige Gläubigerausschuss hat ebenfalls seine Arbeit aufgenommen, die ersten Gespräche waren sehr kooperativ“, sagt Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle.

Aussichtsreicher Entwicklungsprozess von Krise gebremst

Die Geschäftsentwicklung der LOHR technologies GmbH verlief nach der Gründung 2011 lange Zeit positiv. Als Feinstanzbetrieb mit Fokus auf der Produktion von Schlössern und Beschlägen gestartet, wurde bereits früh mit dem Auf- und Ausbau der Bereiche Forschung und Entwicklung begonnen. Hierbei ging es unter anderem um Themen wie Gewichtsoptimierungen und das Etablieren eigener Fertigungsprozesse. Zudem entwickelte sich LOHR technologies schon nach wenigen Jahren zum TIER-1-Zulieferer der Automobilindustrie. Das Unternehmen aus Heiligenhaus arbeitet heute mit weltweit agierenden Fahrzeugherstellern aus Deutschland und Europa zusammen.

Die positive Entwicklung wurde jedoch ab 2020 durch verschiedene externe Einflüsse bedroht. Neben Umsatzeinbrüchen durch die Corona-Pandemie kam es zu Lieferengpässen bei zentralen Vorprodukten. Hinzu kamen Verluste durch stark gestiegene Kosten im Bereich Rohstoffe, Energie und Logistik. Um der negativen Entwicklung entgegenzuwirken, leitete das Unternehmen umgehend Restrukturierungsmaßnahmen ein. Diese konnten jedoch außergerichtlich nicht abgeschlossen werden. Deshalb beantragte Geschäftsführer Stefan Lohr Ende Oktober dieses Jahres eine Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Wuppertal.