- Betrieb des Seniorenheims wird uneingeschränkt fortgeführt –
- Alle Bewohnerinnen und Bewohner werden wie bisher gepflegt und versorgt –
- Löhne und Gehälter der rund 80 Beschäftigten über Insolvenzgeld gesichert –
Eisenach, 27.09.2023. Die Wilhelm Augusta Soziale Dienste gemeinnützige GmbH (gGmbH) mit Verwaltungssitz in Eisenach, welche das Seniorenzentrum Lutherhaus und Vogelshof in Schleusingen betreibt, hat beim zuständigen Amtsgericht in Meiningen einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Gericht hat mit Beschluss vom 25.09.2023 dem Antrag entsprochen und Rechtsanwalt Marcello Di Stefano von der Kanzlei DiLigens Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter aus Eisenach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er verschafft sich gegenwärtig mit seinem Team einen Überblick über das Unternehmen und die wirtschaftliche Situation.
Uneingeschränkte Betriebsfortführung
Der Geschäftsbetrieb des Lutherhauses läuft indes uneingeschränkt weiter. Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenheims müssen sich keine Sorgen machen. Sie werden weiterhin zuverlässig und vollumfänglich gepflegt, betreut und versorgt. Auch Essen außer Haus, einschließlich Essen auf Rädern, wird vollumfänglich fortgeführt.
Oberstes Ziel: Fortführung und Erhalt
„Wir arbeiten unter Hochdruck an einer Lösung zum Erhalt des Unternehmens mit dem Senioren-zentrum in Schleusingen und der Sicherung der Arbeitsplätze. Hierzu prüfen wir alle in Betracht kommenden Optionen und führen mit allen Beteiligten Gespräche. Das umfasst auch die Suche nach einem neuen Investor“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Marcello Di Stefano. In dieser schwierigen Phase brauche das Unternehmen vor allem seine engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Täglich würden sie im Einsatz für hilfsbedürftige Menschen qualitativ hohe und unverzichtbare Leistungen mit großer persönlicher Zuwendung erbringen, unterstreicht der Fach-anwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Beschäftigte umgehend informiert
Über das Insolvenzverfahren und die weiteren Schritte hat der vorläufige Insolvenzverwalter die Beschäftigten auf einer Betriebsversammlung am 27.09.2023 umfassend informiert. Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 80 Beschäftigten sind für die Monate September, Oktober und November 2023 über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Gestiegene Kosten ursächlich für den Insolvenzantrag
Wie viele andere Pflegheime auch leidet die Einrichtung an den gestiegenen Personalkosten sowie den ebenso gestiegenen Energiekosten. Die wirtschaftliche Schieflage hatte sich in den letzten Monaten verschärft. In Folge dessen hatte die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag gestellt.