Mayer & Cie. meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

ALBSTADT, 25. SEPTEMBER 2025. – Der Hersteller von Rundstrick- und Flechtmaschinen Mayer & Cie. in Albstadt hat am 23. September 2025 beim Amtsgericht Hechingen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

Mayer & Cie. hat sich auf die Herstellung und den Verkauf von Rundstrick- und Flechtmaschinen spezialisiert, die nahezu komplett in den Export gehen und bei Textilherstellern weltweit geschätzt sind. Das Unternehmen ist in vierter Generation inhabergeführt und feierte vor kurzem sein 120-jähriges Bestehen. Am Stammsitz in Albstadt beschäftigt Mayer & Cie. rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Löhne und Gehälter sind drei Monate lang über das Insolvenzgeld gesichert.

Das Unternehmen agiert in einem Markt, der derzeit durch globale Ereignisse in Turbulenzen geraten ist. So führten der Handelskonflikt zwischen den USA und China und der Krieg in der Ukraine weltweit zu Investitionszurückhaltung. Der wichtige Exportmarkt Türkei kämpft mit hoher Inflation, wodurch die dortigen Textilhersteller nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Gleichzeitig bieten staatlich subventionierte Hersteller aus China ihre Textilmaschinen zu günstigen Preisen auf dem Weltmarkt an. Dies führte zu einem Umsatzeinbruch von annähernd 50 Prozent im vergangenen Jahr – bei gleichzeitig gestiegenen Kosten.

Die Eigenverwaltung bietet Unternehmen einen rechtlichen Rahmen, um sich bei laufendem Geschäftsbetrieb neu aufzustellen. Im Unterschied zu einem regulären Insolvenzverfahren bleibt dabei die unternehmerische Verantwortung in den Händen der Geschäftsführung, die die Sanierung selbst steuert. Sie wird unterstützt von dem erfahrenen Sanierungsexperten Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger, der als Generalbevollmächtigter ins Unternehmen eintritt. Als vorläufigen Sachwalter der Mayer & Cie. bestellte das Amtsgericht Hechingen Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

„Am Donnerstag habe ich gemeinsam mit der Geschäftsführung die Belegschaft über den Insolvenzantrag informiert. Zugleich wurden die notwendigen Schritte zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs eingeleitet. Wir beabsichtigen, den Geschäftsbetrieb wie gewohnt fortzusetzen, und werden uns mit allem Engagement auf den Erhalt der Kernkompetenzen des Unternehmens konzentrieren“, erklärt Rechtsanwalt Martin Mucha.

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Über GRUB BRUGGER
Seit fast sechs Jahrzehnten agiert GRUB BRUGGER national und international, derzeit mit Standorten in Stuttgart, Frankfurt am Main, München und Freiburg. Seit der Gründung 1965 hat sich die Kanzlei konsequent auf das Insolvenz-, Sanierungs- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Beratung von Unternehmen in der Krise und deren Gläubigern, die Insolvenzverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Finanzinvestoren und Kreditinstituten haben das Profil von GRUB BRUGGER maßgeblich geprägt.

GRUB BRUGGER ist vielfach in der Fach- und Wirtschaftspresse ausgezeichnet und gehört deutschlandweit zu den führenden Adressen in der Insolvenz- und Sanierungsberatung sowie in der Insolvenz- und Eigenverwaltung. Mehr unter www.grub-brugger.de.

Rechtsanwalt Martin Mucha ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner der Kanzlei GRUB BRUGGER und laut JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/2025 wiederholt einer der führenden Namen in der Insolvenzverwaltung in Deutschland. Auch die WirtschaftsWoche listet ihn unter den renommiertesten Anwälten für Restrukturierung. 2023 wurde er von der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung als „Eigenverwalter/in des Jahres“ ausgezeichnet; im selben Jahr kürte ihn das Handelsblatt zum Anwalt des Jahres im Bereich Restrukturierung und Insolvenzrecht. Mucha ist Mitglied im Gravenbrucher Kreis und im Fachausschuss für Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).