Modeunternehmen HALLHUBER: Weg für Neustart ist nach Zustimmung zum Insolvenzplan frei

• Gläubiger des Damenmodeherstellers sprechen sich bei gerichtlichem Erörterungsund Abstimmungstermin einstimmig für Fortführungslösung aus
• Sanierungsplan sieht Eigentümerwechsel durch Management-Buy-Out vor
• Sachwalter Dr. Christian Gerloff: „Unter den extrem erschwerten Bedingungen des monatelangen Lockdowns ist ein sehr beachtliches Ergebnis zu Stande gekommen, das mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive eröffnet.“

München, 12. Mai 2021 – Durch die Zustimmung zum Insolvenzplan haben die Gläubiger der
HALLHUBER GmbH auf dem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht
München den Weg zum Neustart des Modeunternehmens frei gemacht. Alle Gläubigergruppen
stimmten für den Plan, der die finanzielle Sanierung des Modeherstellers und damit die
Sicherung von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen vorsieht. Dabei kommt es zu einem
Eigentümerwechsel: Sämtliche Gesellschafteranteile werden im Rahmen eines Management Buy-Outs
künftig von den beiden Geschäftsführern Rouven Angermann und Torsten Eisenkolb
gehalten. Der bisherige Gesellschafter, der Finanzinvestor Robus Capital, bleibt finanziell
engagiert und wird HALLHUBER weiterhin begleiten. Ziel ist, dass das Insolvenzverfahren in
Eigenverwaltung Ende Mai beendet wird.


Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, gerichtlich bestellter Sachwalter in dem Verfahren,
kommentiert: „Einen Sanierungsplan unter den extrem erschwerten Bedingungen eines
monatelangen Lockdowns und ohne Aussicht auf Staatshilfen auszuarbeiten, ist gerade für ein
Modeunternehmen mit einem starken Standbein im stationären Handel eine beispiellose
Herausforderung, bei der auch juristisches Neuland betreten werden musste. Dafür ist ein sehr
beachtliches Ergebnis zu Stande gekommen, das nur durch das gute Zusammenspiel von allen
Stakeholdern – Finanzierern, Vermietern, Lieferanten und Belegschaft – möglich wurde. Ich
freue mich, dass der nun mögliche Neustart von HALLHUBER den mehr als 1.000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive eröffnet.“

Die HALLHUBER GmbH hatte am 15. April 2020 Antrag auf Insolvenz in Form des
Schutzschirmverfahrens gemäß § 270b Insolvenzordnung gestellt. Am 20. Juli 2020 wurde das
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Amtsgericht München bestellte
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff zum Sachwalter, dessen Aufgabe die Überwachung des
Verfahrens mit Blick auf die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften ist. Zu den 2
Besonderheiten des Verfahrens gehört die einstimmige Verabschiedung eines sogenannten
Masseunzulänglichkeitsplans gemäß § 210a InsO durch die (Altmasse)Gläubiger, der die jetzige
Betriebsfortführung erst ermöglicht und in dieser Größenordnung wohl einmalig in Deutschland
sein dürfte.