Stuttgart, 4. August 2023. Der Sanierungsexperte Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat einen Investor für die Mädchenflohmarkt GmbH gefunden. Die MFG Recommerce GmbH aus Berlin übernimmt mit Wirkung zum 1. August 2023 den Geschäftsbetrieb des bekannten Secondhand-Onlineshops im Rahmen einer übertragenden Sanierung.
Das Unternehmen hat zudem eine Tochtergesellschaft in Polen, die nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen ist, und ebenfalls Teil der Transaktion ist. Der Investor führt die Marke und die Website Mädchenflohmarkt weiter und übernimmt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Optimale Lösung für Onlinemarktplatz
Ilkin Bananyarli sagt: „Wir haben in den vergangenen Wochen sehr gute Gespräche mit dem Investor geführt. Es freut mich, dass sich der unermüdliche Einsatz aller Beteiligten gelohnt hat und Mädchenflohmarkt eine Zukunft hat. Mit der nun erzielten Einigung haben wir eine optimale Lösung erreicht.“ Neben Ilkin Bananyarli arbeitet Rechtsanwalt Niko Maier im PLUTA-Team. Bei der Vertragsgestaltung unterstützte Rechtsanwalt Markus Fünning.
Die Mädchenflohmarkt GmbH hatte im Juni Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren am 1. August 2023 eröffnet und Ilkin Bananyarli von PLUTA zum Insolvenzverwalter bestellt. Er war bereits seit 7. Juni 2023 als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig.
Mädchenflohmarkt ist ein Marktplatz für Secondhand Mode. Zielgruppe sind Frauen, die Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires auf der Plattform kaufen und verkaufen. Das 2012 gegründete Unternehmen finanziert sich über Provisionen und Dienstleistungen. Das Unternehmen bietet neben der klassischen Plattformnutzung auch einen sogenannten Concierge-Service. Dabei übernimmt das Unternehmen das Fotografieren und Einstellen der Ware auf der Plattform sowie den Versand.
Geschäftsbetrieb fortgeführt
Der Geschäftsbetrieb des Marktplatzes wurde nach der Antragstellung fortgeführt. Sämtliche Käufe und Verkäufe wurden über die Plattform durchgeführt. Auch die Bezahlung der Nutzer, die die Waren nach Anordnung der Insolvenz über die Website verkauft haben, konnte gewährleistet werden. Die Fortführung des Betriebs war eine wichtige Voraussetzung für die nun erzielte Investorenlösung.
Sämtliche Verkäufer, die noch auf Zahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzanmeldung warten, können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Alle Gläubiger werden in den kommenden Tagen vom Insolvenzverwalter angeschrieben.