Deggendorf, 28. März 2023. Die IMMO:Schreiber GmbH aus Niederbayern hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Deggendorf ordnete am 3. März 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft an. Das Gericht bestellte Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann voraussichtlich Ende April gerechnet werden. Unmittelbar im Anschluss werden dann alle ermittelten Gläubiger angeschrieben.
Das Unternehmen ist in der Verwaltung und Vermittlung von Immobilien tätig. Nach den derzeit vorliegenden Unterlagen betreute das Unternehmen zuletzt bis zu 100 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags war der Geschäftsbetrieb bereits eingestellt. Ein Teil der bestehenden Verwalterverträge wurde von den WEGs gekündigt oder befindet sich derzeit in Auflösung. Gegen die Geschäftsleitung des Unternehmens laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Nach bisherigem Informationsstand sind alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft von der Staatsanwaltschaft arrestiert. Geschäftsunterlagen wurden in erheblichem Umfang beschlagnahmt.
Für die Gesellschaft gibt es daher keine Fortführungsaussichten. Ziel ist es nun, soweit möglich noch vorhandene Unterlagen für die Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in den nächsten Tagen und Wochen zur Verfügung zu stellen. Bisher geht der Verwalter davon aus, dass folgende Unterlagen noch vorhanden sein könnten (eventuell digital): Teilungserklärungen, Eigentümerlisten, Übersicht der Miteigentümeranteile, Abrechnungen für 2020/2021, Belege (Heizung, Gas, Wasser etc.) für 2020/2021/2022, Einzugslisten und Hausgelder sowie physische Unterlagen, z.B. nicht beschlagnahmte Altakten (Ordner) und Schlüssel, soweit diese vorhanden sind. Weitere Unterlagen, soweit diese vorhanden und nicht beschlagnahmt sind, sollen den WEGs ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.
Ivo-Meinert Willrodt von PLUTA sagt: „Das Verfahren ist komplex, da uns die Mehrzahl der Mitarbeiter und die Geschäftsführung derzeit nicht vor Ort zur Verfügung steht und es keinen laufenden Geschäftsbetrieb mehr gibt. Eine erste Analyse zeigt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaften zu den größten Gläubigern zählen. Unsere oberste Priorität besteht derzeit darin, die WEGs soweit bestmöglich zu unterstützen, damit diese alle notwendigen noch vorhandenen Unterlagen erhalten. In einem zweiten Schritt werden wir alle relevanten Sachverhalte untersuchen und mögliche Haftungsansprüche im Interesse der Gläubiger prüfen.“
PLUTA-Rechtsanwalt Willrodt wird im Verfahren unterstützt von Rechtsanwalt Raphael Hemann und Selina Spandl.