Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt über das Vermögen der Landschlachterei Tolle & Kroll GmbH

Hildesheim, 17.03.2026. Das Amtsgericht Hildesheim hat mit Beschluss vom 17.03.2026 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Tolle & Kroll GmbH, Diekholzen, angeordnet und Frau Rechtsanwältin Karina Schwarz zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.

Die Landschlachterei ist auf die tranitionell, handwerkliche Herstellung von delikaten Fleisch- und Wurstwaren spezialisiert und bietet zugleich einen umfangreichen Partyservice. Die Tolle & Kroll GmbH ist seit 1915 regional vertreten und unterliegt seither einer steigen Entwicklung.

Der Geschäftsbetrieb wird während des Insolvenzantragsverfahrens uneingeschränkt fortgeführt.

Die Entgeltansprüche der ca. 20 Mitarbeiter sind im Rahmen der Insolvenzgeldvorfinanzierung gesichert.

Über Schwarz | Rühmland und Partner

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Mit Kanzleistandorten in Dresden, Erfurt, Hannover, Hildesheim und Magdeburg begleiten wir Unternehmen, Unternehmer und Gläubiger in sämtlichen Phasen der Krise – von der frühzeitigen Restrukturierung, über die Sanierung im Schutzschirmverfahren bis hin zur Insolvenzverwaltung komplexer Unternehmensstrukturen.

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