Rettung der AutoGyro GmbH nach einstimmiger Annahme des Insolvenzplanes gesichert

– Rechtsanwältin Karina Schwarz (Schwarz & Rühmland Insolvenzverwaltungen) gelingt erfolgreiche Sanierung der AutoGyro GmbH
– Erhalt des operativen Geschäftsbetriebes durch den Einstieg eines Investor

Mit Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim – Insolvenzgericht – vom 01.04.2021 wurde über
das Vermögen der AutoGyro GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet und Frau Rechtsanwältin
Karina Schwarz zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Schuldnerin bezeichnet sich selbst als
Weltmarktführerin im Bereich der Tragschraubertechnologie. Sie bedient mit einem Netzwerk
von Vertriebspartnern in 40 Ländern eine weltweite Kundennachfrage auf allen Kontinenten.

Bereits innerhalb der vorläufigen Verwaltung wurde in enger Abstimmung mit dem vorläufigen
Gläubigerausschuss und der Geschäftsleitung neben der Fortführung des Geschäftsbetriebes
ein M&A-Prozess initiiert. In dessen Ergebnis konnte nach der Ansprache von 12 potentiellen
Interessenten eine Investorin aus dem Gesellschafterkreis gewonnen werden konnte. Bei
dieser handelt es sich um die AutoGyro Investment Holding Ltd. mit Sitz in Malta, ein
Tochterunternehmen der in der Schweiz ansässigen Muttergesellschaft der Schuldnerin, der
AutoGyro advanced concepts Holdings AG.

In Auswertung der Ergebnisse der Unternehmensanalyse wurden die für eine nachhaltige
Sanierung und erfolgversprechende Fortführung des Unternehmens notwendigen
leistungswirtschaftlichen Maßnahmen identifiziert und für den erfolgreichen und nachhaltigen
Turnaround der Gesellschaft umgesetzt.

Insbesondere wurden neben der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes
Sanierungsinstrumente erarbeitet und sondiert. Zu diesen gehörten Maßnahmen zur Einkaufs-
und Vertriebsoptimierung, die Anpassung der Preisstrategie sowie die Beendigung
belastender Dauerschuldverhältnisse. In Abstimmung mit der Geschäftsführung wurden
insofern Controlling-Instrumente implementiert, um die wirtschaftliche Entwicklung kurzfristig
erkennen und auf diese reagieren zu können.

Durch die umgesetzten leistungs- und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen ist es der
Insolvenzverwalterin gelungen, den fortgeführten Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und
nachhaltig zu sanieren.

Der von der Insolvenzverwalterin erarbeitete und vorgelegte Insolvenzplan wurde von allen
Gläubigern einstimmig angenommen. Das Insolvenzverfahren wird zum 01.06.2021
aufgehoben werden. Neben dem Erhalt von knapp 80 Arbeitsplätzen und einem deutlichen
Schuldenschnitt ist der Erhalt der Gesellschaft trotz der mit der Pandemie verbundenen
Schwierigkeiten am Standort Hildesheim gelungen.

Die zeitnahe Beendigung des Insolvenzverfahrens trägt dazu bei, dass insbesondere die in
Asien ansässigen Kunden geplante Aufträge wieder platzieren werden. Diese hatten
signalisiert, die weitere Zusammenarbeit vom Abschluss des Verfahrens abhängig zu machen.