Wichtige Sanierungsziele im vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung erreicht.
Die Sanierung der UDI Gruppe schreitet voran. Das Amtsgericht Leipzig hat nun über acht Emittentinnen von Nachrangdarlehen aus den Jahren 2011 bis 2015 die beantragten Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind die Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins II bis IX der Emittentinnen UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins III GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG, UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG und UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG.
Anlass der Insolvenzanträge waren mehrere Abwicklungsanordnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den von diesen Gesellschaften emittierten Nachrangdarlehen. Hintergrund war eine veränderte, neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu qualifizierten Nachrangklauseln. Anlässlich der höchstrichterlichen Überprüfung von Finanzinstrumenten anderer Marktteilnehmer hatte der BGH die Anforderungen an
die Ausformulierung und Darstellung von qualifizierten Nachrangklauseln deutlich angehoben. Die BaFin hatte daraufhin die Nachrangdarlehen auch der UDI-Emittentinnen geprüft und die dort verwendeten Nachrangklauseln als unzureichend eingestuft.
Da die Emittentinnen die Gelder langfristig in Energieprojekte ausgereicht hatten, führte die Abwicklungsanordnung der BaFin unvermeidlich in Insolvenzverfahren. Rainer Langnickel, der die UDI-Gruppe mit seiner Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH mit dem Ziel der weiteren Restrukturierung und Sanierung im Oktober 2020 übernommen hatte und seitdem leitet, hatte zunächst Anträge auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Auf freiwilliger Basis hatte Langnickel dem Gericht mit Antrag auf das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zudem einen Gläubigerausschuss vorgeschlagen, um die Transparenz zu steigern und die Gläubiger im Verfahren einzubeziehen.
Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung konnten bereits zahlreiche Sanierungsziele umgesetzt werden. Dank des initiierten Gruppenverfahrens und des gemeinsamen Gruppengerichtsstandorts wurde ein einheitlicher, verfahrensübergreifend abgestimmter Sanierungskurs im Interesse der Gläubiger ermöglicht. Zugleich konnten umfangreiche Vorbereitungen des eigentlichen Insolvenzverfahrens abgeschlossen werden. Insgesamt sparte das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und das Gruppenverfahren erhebliche Kosten und Aufwände zugunsten der Gläubiger ein. Zudem blieben während der vorläufigen Eigenverwaltung Synergieeffekte innerhalb der Gruppe erhalten.
Rainer Langnickel erläutert: „Aufgrund der bereits erreichten wichtigen Sanierungsziele haben wir uns dazu entschlossen, mit der Eröffnung der Insolvenzverfahren den Antrag auf Eigenverwaltung zurückzunehmen.“ Zugleich trägt die Geschäftsführung damit dem Anlegerinteresse im weiteren
Verfahren vollumfänglich Rechnung, da somit im weiteren Verfahren Emittentinnen und die von diesen finanzierten, nicht insolventen UDI-Projektgesellschaften nicht von derselben Konzernleitung vertreten werden.
Zum Insolvenzverwalter wurde der zuvor als vorläufiger Sachwalter bestellte Rechtsanwalt Dr. Jürgen Wallner (Kanzlei WallnerWeiß) bestellt. Die von Rainer Langnickel geführte UDI Gruppe hatte zuvor im vorläufigen Verfahren mit dem Generalbevollmächtigten Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Sebastian Braun LL.M (Kanzlei Reinhart Kober Großkinsky Braun) und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Sascha Borowski (Kanzlei Buchalik Brömmekamp) die vorläufige Eigenverwaltung durchgeführt.
Das UDI-Management kann sich zudem mit Eröffnung der Regelinsolvenzverfahren dem Ziel widmen, bei weiteren UDI-Emittentinnen von Nachrangdarlehen eine wirtschaftlich für Anleger und Gläubiger vorteilhaftere außergerichtliche Sanierung anzubieten. Zugleich konnten bereits bei einigen operativ tätigen Gesellschaften der UDI-Gruppe im ersten Halbjahr 2021 Verbesserungen im Ergebnis im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erreicht werden.
Im Rahmen der Sanierungsbemühungen wurden zudem für zwei Biogas-Gesellschaften im Rahmen des Gruppenverfahrens Insolvenzanträge gestellt. Für die Gesellschaft der Biogasanlage Barleben wurde bereits am 29.07.2021 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Biogasanlage Barleben konnte dank einer bereits seit Herbst 2021 durch das UDI-Management vorbereiteten Verkaufs unmittelbar nach Eröffnung veräußert und für die Gläubiger Gelder gesichert werden. Dadurch ist auch der weitere Betrieb der Biogasanlage gesichert. Für die Gesellschaft des Projekts Kreiensen wurde die vorläufige Eigenverwaltung am 31.08.2021 angeordnet. Beide Projekte befinden sich weder im Eigentum der UDI-Gruppe noch wurden die beiden Anlagen in den letzten Jahren von der UDIGruppe operativ betrieben. D.h., die technische und kaufmännische Betriebsführung war hier auf Beschluss der jeweiligen Eigentümer an dritte Dienstleister ausgelagert. Die UDI-Gruppe stellte mit der Komplementärin bei beiden KG-Gesellschaften lediglich die Geschäftsführung.