- Potentielle Investoren geben erste Angebote ab – Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun zuversichtlich, Gespräche in wenigen Wochen erfolgreich abzuschließen
- Amtsgericht eröffnet Insolvenzverfahren wie erwartet zum 1. Juni 2023
- Verkauf der Schuhkollektionen der Marke Groundies läuft unverändert – Shop und Stores weiterhin geöffnet
Freiburg im Breisgau. Die Sanierung des Barfußschuh-Herstellers EOD läuft nach Plan. „Ein wesentlicher Bestandteil der Sanierung von EOD wird der Einstieg eines neuen Investors sein. Hierfür liegen mir bereits mehrere Angebote von Übernahme-Interessenten vor. Das ist ein Beleg für ein Unternehmen mit attraktiven Produkten und einer im Markt etablierten und bekannten Marke“, sagt Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl von Schultze & Braun. „Das Interesse an einer Übernahme des Barfußschuh-Händlers ist groß und die Gespräche mit den potentiellen Investoren verlaufen gut und konstruktiv. Auch deshalb bin ich sehr zuversichtlich, dass wir eine tragfähige Lösung für EOD finden werden.“ Am gestrigen Donnerstag (1.6.2023) hat das Amtsgericht Freiburg das Insolvenzverfahren eröffnet.
Dr. Pehl hatte die Investorensuche im vorläufigen Insolvenzverfahren gestartet und geht von einem positiven Abschluss der Gespräche mit Interessenten in wenigen Wochen aus. „Wir streben an, dass die Herbst-/Winter-Kollektion der Marke Groundies bereits mit dem neuen Investor verkauft wird.“ Nähere Angaben zu den potentiellen Übernehmern kann und wird Dr. Pehl aufgrund der vereinbarten Vertraulichkeit im Investorenprozess nicht machen.
Zu den gewohnten Zeiten geöffnet
Der Verkauf der Schuhkollektionen der Marke Groundies läuft auch im eröffneten Insolvenzverfahren unverändert weiter. EOD betreibt einen Online-Shop und eigene Stores in Freiburg, Heidelberg, Köln, Düsseldorf, Leipzig und Wien. „Alle Stores haben zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Kunden müssen keine Sorge haben, dass – anders als zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages – rechtliche Hürden einer Auslieferung oder Rücknahme der Waren entgegenstehen“, betont Dr. Pehl.
EOD hatte zum Zeitpunkt des Insolvenzantrag den Onlineshop vorübergehend geschlossen. Dennoch konnte nicht verhindert werden, dass mehrere Hundert Kundinnen und Kunden von der Insolvenz betroffen waren, weil Schuhe nicht ausgeliefert bzw. Retouren nicht erstattet werden durften, die sie vor dem Insolvenzantrag bestellt hatten. „Auch wenn EOD und ich das bedauern, handelt es sich rechtlich gesehen bei diesen Vorauszahlungen oder Retouren der Kundinnen und Kunden um Insolvenzforderungen“, erläutert der Insolvenzverwalter. „Die Insolvenzordnung legt fest, dass solche Forderungen erst mit der heutigen Eröffnung des Verfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet werden können.“ Die EOD wird diesbezüglich auf die Kunden zugehen.
Am Ende des Verfahrens schüttet der Insolvenzverwalter die freie Insolvenzmasse an die Gläubiger aus. Je nach Umfang der Insolvenzmasse ergibt sich daraus eine bestimmte Quote, mit der diese Insolvenzforderungen befriedigt werden können. Die Höhe dieser Quote kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös bestimmt werden, da sie von diversen Faktoren und dem weiteren Verlauf der Investorensuche abhängt. Grundsätzlich ist eine Fortführung des Unternehmens für die Gläubiger sinnvoll, da durch den Verkauf des Geschäftsbetriebs in der Regel mehr Geld zur Verfügung steht, aus denen ihre Forderungen anteilig bedient werden können. „Ich muss die Kundinnen und Kunden mit einer Insolvenzforderung nach Anmeldung ihrer Forderung allerdings weiter um Geduld bitten“, sagt Dr. Pehl.
Die rund 80 Mitarbeitenden von EOD wurden über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert. Nach dem Ende des dreimonatigen Insolvenzgeldzeitraums erhalten Sie Ihre Löhne und Gehälter wieder in voller Höhe von EOD.