Wien, 31.10.2024
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über den Revisionsrekurs gegen den Beschluss des OLG
Wien, mit welchem dem von den Gläubigern angenommenen Treuhandsanierungsplan der SIGNA
Prime SelecNon AG die BestäNgung versagt wurde, liegt vor:
Der Oberste Gerichtshof übernimmt hinsichtlich des Fehlens des Erlages bzw. des
Sicherstellungserfordernisses der Verfahrenskosten die rechtliche Beurteilung des OLG Wien. Damit ist
dem Treuhandsanierungsplan der SIGNA Prime SelecNon AG vom 18.03.2024 die BestäNgung
rechtskräTig versagt. Das Sanierungsverfahren wird nunmehr auf ein Konkursverfahren abgeändert.
Die von der der SIGNA Prime SelecNon AG angestrebte Sanierung ist daher nicht gelungen.
Das Unternehmen der SIGNA Prime SelecNon AG wird von ABEL Rechtsanwälte als Insolvenzverwalterin
in Abstimmung mit den Insolvenzorganen bis auf Weiteres fortgeführt und das gesamte Vermögen
verwertet.