Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Arndt Geiwitz, dem Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker, im Drogeriewaren-Kartell Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss sich erneut mit der Kartellklage von SGP Schneider Geiwitz befassen. In dem Verfahren geht es um einen rechtswidrigen Informationsaustausch großer Drogerieartikel-Hersteller. Wie der BGH schon in der mündlichen Verhandlung vom 05.07.2022 angedeutet hatte, erachtet er es als rechtsfehlerhaft, dass das Oberlandesgericht Frankfurt einen Schaden dem Grunde nach verneint habe. Auch bei einem kartellrechtswidrigen preisbezogenen Informationsaustausch ist von einer Preisüberhöhung auszugehen. Dies sei im Drogerieartikelkartell der Fall gewesen.
Die Kartellanten hatten sich unter anderem über aktuelles und geplantes Preissetzungsverhalten ausgetauscht. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt sei vor diesem Hintergrund rechtsfehlerhaft und aufzuheben. Da weitere Feststellungen zum Schaden getroffen werden müssten, sei der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Frankfurt zurückzuverweisen
„Wir sehen uns durch das Urteil des BGH bestätigt und werden vor dem Oberlandesgericht alles dafür tun, unsere Schadensersatzforderungen durchzusetzen“, sagte Geiwitz nach der Urteilsverkündung. Der Gläubiger-Ausschuss hatte Geiwitz ein einstimmiges Mandat für das Vorgehen gegeben. Insgesamt geht es in den seit 2016 laufenden Kartell-Verfahren um Schadenersatzforderungen in Höhe von rund 212 Millionen Euro. Eine außergerichtliche Einigung lehnten die beklagten Unternehmen bislang ab. Geiwitz und das Team von SGP Schneider Geiwitz hatten im Laufe des Verfahrens immer betont, dass das Kartellverfahren auch für die Gerichte teils juristisches Neuland sei und die Prozesse daher sehr langwierig und komplex seien. Geiwitz: „Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir den durch die illegalen Absprachen entstandenen Schaden vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt belegen können. Die Kartellklagen sind ein Kampf für die Masse-Gläubiger und damit vor allem auch für die Schlecker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche aus dem Verfahren hat.“