Schlote Gesellschaften beantragen Eröffnung von Insolvenzverfahren – vorläufiger Insolvenzverwalter Manuel Sack mit Team vor Ort

Das Amtsgericht Hildesheim hat über das Vermögen von vier Tochtergesellschaften der bereits seit dem 12. März 2025 im Insolvenzantragsverfahren befindlichen Schlote Holding GmbH am 19. März 2025 antragsgemäß eigenständige Insolvenzantragsverfahren angeordnet. Es handelt sich um die Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG, Schlote Harzgerode GmbH, Schlote Technology GmbH und Getriebe- und Antriebstechnik Wernigerode GmbH.

Das Gericht hat den sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Manuel Sack aus Hannover, Partner in der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner, zum vorläufigen Insolvenzverwalter aller vier deutschen Produktionsgesellschaften bestellt. Da im vorläufigen Insolvenzverfahren der Schlote Holding GmbH die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wurde, hat das Amtsgericht Hildesheim Rechtsanwalt Manuel Sack in diesem Verfahren zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist mit seinem Team vor Ort, um sich einen Überblick über die Gesellschaften und ihre Geschäftsbetriebe zu verschaffen. „Wichtigste Aufgabe ist es jetzt, die Produktion in allen vier Werken stabil zu halten und Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Dafür sind wir mit allen Kunden aus der Automobilbranche in intensiven Gesprächen. Erste Unterstützung wurde seitens wesentlicher Kunden bereits zugesagt. Parallel bereiten wir einen strukturierten Investorenprozess vor, um so schnell wie möglich einen Investor für Schlote zu finden“, so der vorläufige Insolvenzverwalter Manuel Sack in einer ersten Stellungnahme. Ziel sei es, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und die Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Für drei Monate werden die Löhne und Gehälter durch das Insolvenzgeld gesichert. Die Schlote Gruppe beschäftigt rund 1.350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Hannover, 20. März 2025