Schutzschirmverfahren der Klinikum Bad Bramstedt GmbH: Eröffnung des Hauptverfahrens läutet neue Phase im Rahmen der Restrukturierung ein

Bad Bramstedt, den 1. September 2023 – Mit der planmäßigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung im Anschluss an die dreimonatige Schutzschirmphase durch das zuständige Amtsgericht Neumünster ist nun eine weitere zentrale Phase im Rahmen der Sanierung des Klinikums Bad Bramstedt erreicht. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine verfahrensspezifische Normalität, die den Eintritt in den nächsten Verfahrensabschnitt markiert.

Zur Neuaufstellung gehört vorrangig die Suche nach einem geeigneten Investor zur finanziellen Entlastung und Unterstützung der Sanierungspläne des Klinikums. Aktuell finden konstruktive und vielversprechende Gespräche mit potenziellen Investoren statt. Dabei steht auf der Suche nach einer geeigneten Lösung für das Haus das Wohl der Mitarbeiter und Patienten stets im Vordergrund.

In den vergangenen Monaten wurden zudem mit Unterstützung eines erfahrenen Teams aus Sanierungsexperten bereits umfassend Daten der Klinik ausgewertet und auf dieser Basis Potenziale und Lösungsmöglichkeiten für das Haus identifiziert. In den kommenden Wochen gilt es nun, die Umsetzbarkeit dieser Potenziale eingehend zu prüfen und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten in den Blick zu nehmen, um eine nachhaltige und zukunftstaugliche Lösung für das Klinikum und die Mitarbeiter zu erreichen.

Der Klinik- und Rehabetrieb wird auch weiterhin uneingeschränkt fortgeführt, die medizinische Versorgung und Betreuung aller Patienten des Klinikums und der Region ist somit sichergestellt. Sämtliche Leistungen werden in gewohnter Qualität erbracht. Auch für die Mitarbeiter ändert sich durch die Eröffnung des Hauptverfahrens nichts, Löhne und Gehälter sind gesichert.

Am 1. Juni 2023 hatte die Klinikum Bad Bramstedt GmbH einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dem damit verbundenen Ziel, die Klinik mit einem Zukunftskonzept wirtschaftlich gestärkt aufzustellen, kommen die Beteiligten mit Eintritt in das Hauptverfahren einen Schritt näher.

Auch im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung werden die Insolvenz- und Sanierungsexperten von ECKERT Rechtsanwälte das Klinikum weiterhin beratend unterstützen. Zudem wird auch Stefan Denkhaus als Sachwalter und sein Team der Kanzlei BRL das Verfahren weiter begleiten.