Schutzschirmverfahren für Rhein-Taxi Düsseldorf eingeleitet

Düsseldorf, 22. August 2024. Die Düsseldorfer Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH (Rhein-Taxi) hat am 22. August 2024 einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dem Antrag stattgegeben und ein Schutzschirmverfahren angeordnet. Rechtlich und betriebswirtschaftlich wird das Unternehmen von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte und von der Unternehmensberatung plenovia, beide Düsseldorf, beraten. Als Projektleiter begleitet Rechtsanwalt Fritz Rabenhorst, ebenfalls BBR, das Verfahren.

Verschiedene Krisenursachen

Rhein-Taxi, seit 1996 als Premium-Taxizentrale etabliert, kämpft seit Jahren gegen den zunehmenden Druck internationaler Plattformbetreiber wie Uber, Bolt und FreeNow. Diese Anbieter haben den schrumpfenden Personenbeförderungsmarkt in Düsseldorf weiter fragmentiert. Viele Taxibetriebe, so auch Rhein-Taxi, können nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Hinzu kommt, dass die Stadt Düsseldorf – im Gegensatz zu fast

allen Kommunen in NRW – trotz enorm gestiegener Kosten der Taxibetriebe seit 2015 keine Tariferhöhung mehr zugelassen hat.

Sanierung durch Schutzschirmverfahren

Mit dem Schritt in ein Schutzschirmverfahren verfolgt das Unternehmen das Ziel, sich neu aufzustellen und gestärkt aus der aktuellen wirtschaftlichen Lage hervorzugehen. „Wir sehen im Schutzschirmverfahren eine große Chance, unser Unternehmen zu restrukturieren und langfristig zu sichern. Unser Fokus liegt darauf, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und unseren Kunden den gewohnt hohen Service zu bieten“, so Michael Mühlin, Geschäftsführer und Inhaber von Rhein-Taxi. „Das Schutzschirmverfahren bietet dem Unternehmen den notwendigen rechtlichen Rahmen, um innerhalb einer festgelegten Frist einen Sanierungsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen und eine solide Basis für zukünftiges Wachstum zu schaffen“, ergänzt Rechtsanwalt Robert Buchalik von BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, der das Verfahren begleitet.

Löhne und Gehälter sind gesichert

Unmittelbar nach der Antragstellung hat die Geschäftsführung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die an Rhein-Taxi angeschlossenen Taxibetriebe über die Situation informiert. Dabei wurde betont, dass der Geschäftsbetrieb in vollem Umfang fortgeführt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die angeschlossenen Taxibetriebe haben ihre volle Unterstützung zugesagt und werden den Betrieb weiterhin aufrechterhalten. Die Zahlung der Löhne und Gehälter ist über eine Insolvenzgeldvorfinanzierung für drei Monate gesichert. „Die Rhein-Taxi Datenfunkzentrale 21 21 21 GmbH dankt ihren Kunden, Partnern und

Mitarbeitenden für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung in dieser herausfordernden Zeit. Wir sind zuversichtlich, gestärkt aus dem Insolvenzverfahren hervorzugehen und auch weiterhin als verlässlicher Partner am Markt agieren zu können“, erklärt Geschäftsführer Mühlin.