Der SV Röchling Völklingen 06 e.V hatte am 27.06.2022 einen Insolvenzantrag gestellt und parallel Herrn Rechtsanwalt Justizrat Günter Staab mit der Sanierung des Vereins durch die Erstellung eines sogenannten Insolvenzplans beauftragt. Mittels dieses Insolvenzplans (eine Art Vergleich mit den Gläubigern des Vereins) sollte die Erhaltung des Traditionsvereins sowie eine schnelle Abwicklung des Insolvenzverfahrens sichergestellt werden. Das Insolvenzverfahren wurde daraufhin Anfang August 2022 eröffnet. Nach nunmehr über einem Jahr im Insolvenzverfahren stimmten die Gläubiger des Vereins in einer gesonderten Gläubigerversammlung am 25.07.2023 über den durch den Verein eingereichten Insolvenzplan ab und nahmen diesen an. Das zuständige Insolvenzgericht bestätigte daraufhin den Insolvenzplan.
Zustimmung erfuhr der Insolvenzplan insbesondere dadurch, dass Sanierungsexperte Staab einen bekannten Sponsor dazu bewegen konnte, den Gläubigern des Vereins im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens eine Finanzspritze zukommen zu lassen, ohne die der Insolvenzplan wohl nicht angenommen worden wäre. Das Insolvenzverfahren wird aller Voraussicht nach durch das zuständige Insolvenzgericht innerhalb der nächsten 6 Wochen aufgehoben werden. Der Verein wird die geplanten Sanierungsmaßnahmen hiernach außerhalb des Insolvenzverfahrens weiter umsetzen.
„Die positive Abstimmung der Gläubigerversammlung zum Insolvenzplan ist ein starkes Signal für das Vertrauen in das Zukunftskonzept des SV Röchling Völklingen 06 e.V. Gemeinsam mit dem neuen Vereinsvorstand haben wir die bestmögliche Perspektive und die wesentliche Grundlage für die Sanierung des Vereins geschaffen“, so Sanierungsexperte Günter Staab.