SuperBioMarkt AG saniert sich über ein Schutzschirmverfahren

  • Der Vorstand der SuperBioMarkt AG hat beim Amtsgericht Münster Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Unternehmen muss wegen massiver Kostensteigerungen etwa bei Energie, Mieten und Produkten starke Einbußen hinnehmen.
  • Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben. Restrukturierungsexperte Michael Mönig von der Wirtschaftskanzlei Mönig wird Generalbevollmächtigter und unterstützt das Unternehmen bei der Sanierung.
  • Der Geschäftsbetrieb läuft in den Filialen uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind gesichert.

Münster, 1. August 2022 Die Verantwortlichen der in Münster ansässigen SuperBioMarkt AG wollen das Unternehmen über ein Schutzschirmverfahren restrukturieren. Ein entsprechender Antrag beim zuständigen Amtsgericht Münster wurde nach eingehender Prüfung der notwendigen Testate über ausreichende Liquidität und positive Sanierungsaussichten des Unternehmens angenommen.

Notwendig wurde der Sanierungsantrag unter anderem durch massive Kostenexplosionen bei Energie und Mietkosten und der gleichzeitigen Preiserhöhung bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten.

Der Geschäftsbetrieb läuft in den Filialen uneingeschränkt weiter. „Bei dem Verfahren sind die Gehälter der Mitarbeiter gesichert. Dies war uns besonders wichtig,“ beschreibt Michael Radau als verantwortlicher Vorstand die Situation. Zur Unterstützung hat das Unternehmen den Münsteraner Restrukturierungsexperten und Fachanwalt für Sanierungsrecht Michael Mönig von Mönig Wirtschaftskanzlei zum Generalbevollmächtigten bestellt.

In den kommenden Monaten wird nun gemeinsam weiter an dem in ersten Zügen vorbereiteten Sanierungsplan gearbeitet, mit dem das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden soll. Der Plan wird dann dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt. Nach Annahme des Plans wird das Verfahren beendet.