THIELMANN UCON SANIERUNG AUF GUTEM WEG. SACHWALTER MARC-PHILIPPE HORNUNG ZUFRIEDEN

Bei der Sanierung des in finanzielle Schieflage geratenen Containerherstellers Thielmann Ucon GmbH mit Sitz in Hausach (Baden-Württemberg) zeichnet sich eine schnelle Lösung ab. Die Gläubiger haben dem von Thielmann Ucon vorgelegten Insolvenzplan zugestimmt.

“Die sehr gute Vorbereitung des Schutzschirmverfahrens und das besondere Engagement des Gesellschafters waren am Ende ausschlaggebend dafür, dass nach so kurzer Zeit dieser wichtige Meilenstein erreicht werden konnte”, erklärt Marc-Philippe Hornung, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schilling, Zutt & Anschütz, der vom zuständigen Amtsgericht Offenburg zum Sachwalter bestellt worden war.

Ende Januar 2021 hatte Thielmann Ucon einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Das Insolvenzverfahren wurde am Mai 2021 eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Die Sanierung war notwendig geworden, nachdem das Unternehmen u.a. aufgrund eines coronabedingten Nachfragerückgangs im Jahr 2020 deutliche Verluste erwirtschaftet hatte und die Finanzierungslasten nicht mehr langfristig tragen konnte. Ziel der Sanierung war auch, die rund 160 Arbeitsplätze am Standort in Hausach zu erhalten. Thielmann Ucon wurde im Rahmen der Eigenverwaltung und hinsichtlich des Insolvenzplans durch ein Team um Gunnar MüllerHenneberg, Restrukturierungs- und Insolvenzpartner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft, begleitet.

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Thielmann Ucon ist wohl eines der ersten Schutzschirmverfahren, das nach neuem Recht umgesetzt wurde. Anfang 2021 war das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) in Kraft getreten. Mit dem SanInsFoG wurden höhere Zugangsvoraussetzungen für die Eigenverwaltung normiert.

“Die Sanierung der Thielman Ucon zeigt, dass gut vorbereitete Eigenverwaltungsverfahren – auch mit der neuen Rechtslage – in vielen Fällen die ideale Lösung für in die Krise geratene Unternehmen sein können”, sagt Marc-Philippe Hornung.