- Der Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter.
- 150 Arbeitsplätze sollen möglichst erhalten werden.
- Der Fokus liegt nun darauf, Sanierungspotentiale zu identifizieren und auszuschöpfen.
- Ziel ist eine nachhaltige Neuausrichtung des Unternehmens.
Eisenach, 24.02.2026 – Über das Vermögen der Autohaus Schorr GmbH mit Hauptsitz in Eisenach ist Anfang Februar 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet worden. Das Amtsgericht Meiningen bestellte Rechtsanwalt Rolf Rombach, Partner und Gründer der Kanzlei ROMBACH Rechtsanwälte | Insolvenzverwalter, zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Das traditionsreiche Autohaus betreibt neben dem Hauptsitz in Eisenach weitere Standorte in Mühlhausen, Arnstadt und Erfurt. Insgesamt sind rund 150 Mitarbeitende beschäftigt. Der Geschäftsbetrieb läuft während des vorläufigen Verfahrens uneingeschränkt weiter. Verkauf, Service und Werkstatt stehen den Kundinnen und Kunden wie gewohnt zur Verfügung.
„Der Geschäftsbetrieb des Autohaus Schorr läuft an allen vier Standorten stabil weiter. Die Löhne und Gehälter sind durch die Insolvenzgeld-Vorfinanzierung gesichert. Unser Ziel ist es nun, zügig eine tragfähige Zukunftslösung für das Unternehmen zu erarbeiten.“ fasst der vorläufigen Insolvenzverwalter RA Rolf Rombach in einer ersten Stellungnahme zusammen.
Hoher Kostendruck belastet die Branche. Die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen resultieren aus einem anhaltend hohen Kostendruck im markengebundenen Automobilhandel. Steigende Personalkosten, erhöhte Finanzierungskosten für Fahrzeugbestände infolge des gestiegenen Zinsniveaus sowie strukturelle Veränderungen im Vertriebssystem der Hersteller belasten zahlreiche Autohäuser bundesweit.
Auch politische Rahmenbedingungen wirkten sich aus. Die abrupte Abschaffung der Umweltprämie für Elektrofahrzeuge im Dezember 2023 führte branchenweit zu Verwerfungen. Die jüngst neu aufgelegte Förderung kann zwar Impulse im Neuwagensegment setzen, erhöht jedoch gleichzeitig den Druck auf die Gebrauchtwagenpreise. Sascha Schorr, geschäftsführender Gesellschafter der Autohaus Schorr GmbH, zeigt sich dennoch zuversichtlich und blickt nach vorn: „Es wird weitergehen. Unser Ziel ist es, den Betrieb zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen. Dafür müssen wir im Rahmen des Verfahrens auch bestehende Strukturen kritisch prüfen.“
Ähnlich äußert sich auch RA Rolf Rombach und formuliert die nächsten Schritte: „Unser Fokus liegt nun darauf, mit der Geschäftsleitung zügig konkrete Sanierungsschritte einzuleiten, strategische Optionen auszuloten und eine langfristig tragfähige Perspektive für das Unternehmen und seine Beschäftigten zu entwickeln.“
Über ROMBACH Rechtsanwälte
ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.