Vorläufiges Insolvenzverfahren für die Phönix Bau GmbH eröffnet

Das Bauunternehmen mit 25 Mitarbeiter:innen ist spezialisiert auf Komplexsanierung und Rückbau von Plattenbauten. Die laufenden Baumaßnahmen werden uneingeschränkt fortgeführt. Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen sind vorerst gesichert. Eruierung der Gründe für den Insolvenzantrag und der Sanierungschancen.

Gera, 29. Januar 2024 – Mit Beschluss des Amtsgerichts Gera vom 22.01.2024 wurde Rechtsanwalt Rolf Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phönix Bau GmbH bestellt. Das in Gera beheimatete Bauunternehmen beschäftigt derzeit 25 Arbeitnehmer:innen.

Die Phönix Bau GmbH besitzt spezifische Erfahrung und ein ausgeprägtes Know-how in der Komplexsanierung und dem konstruktiven Teil- und Rückbau von Plattenbauten. Hierfür verfügt das Unternehmen über eine firmeneigene, schlagkräftige Beton-, Bohr- und Sägeabteilung.

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter:innen sind für die nächsten drei Monate gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rolf Rombach in einem ersten Statement: „Neben der Sicherung der Löhne und Gehälter der Mitarbeiter wurde sofort Kontakt mit allen Bauherren aufgenommen. Alle derzeit laufenden Baumaßnahmen werden uneingeschränkt fortgeführt.“

Mit der Eruierung der sachlichen Gründe für den Insolvenzantrag und die Chancen einer erfolgsversprechenden Sanierung beginnt das Team um Insolvenzverwalter Rolf Rombach nun den hauptsächlichen Teil der Arbeit. „Wichtig war die Sicherung des Geschäftsbetriebes. Im nächsten Schritt verschaffe ich mir einen genauen Überblick über die wirtschaftliche Lage“, so Rechtsanwalt Rolf Rombach zum weiteren Vorgehen.

Über Rombach – Rechtsanwälte & Insolvenzverwalter

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung.

Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.