Vorläufiges Insolvenzverfahren für THÜRWA Thüringer Manikürwaren angeordnet

Rechtsanwalt André Rombach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt

Erfurt, 26. April 2022 – Über das Vermögen der THÜRWA Thüringer Manikürwaren GmbH, Steinbach-Hallenberg, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Meiningen vom 12. April 2022 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt André Rombach, Rombach Rechtsanwälte, Erfurt, bestellt. Hauptgründe für die Insolvenz sind die Rohstoffknappheit, die hohen Rohstoffpreise und die gestiegenen Energiekosten. Der Geschäftsbetrieb wird durch den vorläufigen Insolvenzverwalter in vollem Umfang fortgeführt.

„Ich habe mir umgehend einen Überblick über die Situation im Unternehmen verschafft. Die Auftragsbücher sind voll. Mit allen wesentlichen Lieferanten stehen wir im Kontakt, um die Materiallieferungen sicherzustellen. Im Anschluss prüfen wir mögliche Sanierungsoptionen“, erklärt Rombach. Die Mitarbeiter seien über das vorläufige Insolvenzverfahren in einer Betriebsversammlung informiert worden und stünden hinter dem Unternehmen. Gleiches gelte für alle Lieferanten und Kunden, die die Sanierung aktiv begleiteten.

Die THÜRWA Thüringer Manikürwaren GmbH blickt – inklusive ihrer Vorgängerunternehmen – auf eine über hundertjährige Geschichte zurück. Das Unternehmen war ursprünglich auf die Werkzeugherstellung spezialisiert (Werkzeugzangen, Feinmechaniker-Zangen und Spezialzangen). Nachdem nach dem zweiten Weltkrieg viele Zangen- und Scherenhersteller Steinbach-Hallenberg in Richtung Solingen verlassen hatten und das Unternehmen später in einen Volkseigenen Betrieb umgewandelt wurde, konnte die THÜRWA 1990 reprivatisiert werden. Über den gesamten Zeitraum wurden von der THÜRWA Zangen und Scheren gefertigt. Heute ist das Unternehmen, in dem aktuell elf Mitarbeiter beschäftigt sind, auf drei Produktionsstrecken spezialisiert: Manikürwaren, Werkzeuge (u.a. Spachtel, Spezialwerkzeuge, Messwerkzeuge) und die Metallbearbeitung (u.a. Satinieren, Polieren; Fräsen, Bohren, Stanzen von Rohteilen; Beschichtungen). Am 25. Mai feiert die THÜRWA Thüringer Manikürwaren GmbH ihr 30-jähriges Betriebsjubiläum.

Über ROMBACH Rechtsanwälte

ROMBACH Rechtsanwälte berät seit mehr als 30 Jahren Unternehmen in Krisensituationen. Egal ob Strategiekrise, Erfolgskrise oder Liquiditätskrise – die Kanzlei verfügt über ein breites und fundiertes Knowhow in allen gängigen Verfahren zur Bewältigung von Unternehmenskrisen. Hierzu zählen präventive Sanierungen (nach StaRUG), Restrukturierungen (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die klassische Insolvenzverwaltung. Im mitteldeutschen Raum setzen wir mit unserer Expertise und unseren durch Zahlen belegten Erfolgen Maßstäbe. Rechtsberatungen beispielsweise im Arbeitsrecht sowie für Insolvenzanfechtungen ergänzen unser Beratungsspektrum. Einschlägiges fachliches Knowhow besteht zudem in der Gläubigerberatung. Die Kanzlei ist für Insolvenzverwaltung durch den TÜV Rheinland als geprüfte Kanzlei für Insolvenzrecht, Zwangsverwaltung, Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen gemäß ISO 9001:2015 sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) zertifiziert. Zusätzlich unterzieht sich die Kanzlei seit 2003 jährlich einer freiwilligen Analyse der Verfahrenskennzahlen der von ROMBACH Rechtsanwälte betreuten Insolvenzverfahren durch die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von 2003 bis 2020 hat die Kanzlei 639 eröffnete Unternehmensinsolvenzverfahren bearbeitet, davon 47,3 Prozent mit einer Insolvenzmasse zwischen 25.000 und 250.000 Euro und 13,8 Prozent mit einer Insolvenzmasse über 250.000 Euro.