Berlin, 01. Juli 2021. Zur Sicherung des Vermögens des Berliner Online-Händlers Vetoma GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg aus der deutschlandweit tätigen Sozietät hww hermann wienberg wilhelm zum vorläufigen Verwalter bestellt.
Der vorläufige Verwalter verschafft sich derzeit ein umfassendes Bild über die aktuelle Situation sowie die Vermögensverhältnisse der Vetoma GmbH.
„Nach dem, was wir bisher erfahren haben, sind von der Insolvenz der Vetoma GmbH voraussichtlich mindestens ca. 1.400 Kunden mit bereits geleisteten Anzahlungen von ca. EUR 1,8 Mio. betroffen“, erläutert Wienberg. „Derzeit wird mit Hochdruck daran gearbeitet, den Verbleib der Anzahlungen sowie das Vermögen der Gesellschaft aufzuklären und zu sichern, wobei wir eng mit der Polizei des Landes Berlin zusammenarbeiten“, berichtet Wienberg weiter.
Für die Kunden der Vetoma GmbH gilt folgendes: Auslieferungen von Waren können bis auf Weiteres nicht (mehr) erfolgen. Geleistete Anzahlungen an die Vetoma GmbH können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht erstattet werden. Alle insoweit Betroffenen können diese Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausschließlich zur Insolvenztabelle anmelden. Sie werden hierüber zu gegebener Zeit gesondert informiert.
Die Vetoma GmbH hatte beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzantrag gestellt und nach Angaben ihres Geschäftsführers, Herrn Christian Körting, den Warenverkauf und Warenversand eingestellt. Das Unternehmen war erst Ende 2020 gegründet worden und sodann rasant gewachsen. Die Gründe für die Insolvenz sind noch im Einzelnen aufzuarbeiten.