Bremen, 3. März 2021. Die Restrukturierung des Gesamthafenbetriebsvereins im Lande Bremen e. V. (GHBV) hat einen wesentlichen Meilenstein erreicht. Die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern wurden abgeschlossen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um den GHB zu sanieren. Zugleich eröffnete das Amtsgericht Bremen am 1. März 2021 das Verfahren in Eigenverwaltung und bestellte Rechtsanwalt Edgar Grönda von Schultze & Braun zum Sachwalter. Er war zuvor bereits als vorläufiger Sachwalter tätig. Verantwortlich für die Restrukturierung sind Geschäftsführer Klaus Rommel und der Sanierungsvorstand Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.
Umfassendes Sanierungskonzept
Das Sanierungskonzept kann nun umgesetzt werden. Es sieht umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen und eine nachhaltige Neuaufstellung der Personalstruktur vor, die den Bestand des GHB langfristig sichern sollen. Nach mehreren Gesprächsrunden konnten die Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern dazu beendet werden. Als Ergebnis wurden ein Interessensausgleich sowie ein Sozialplan abgeschlossen. Um den notwendigen Personalabbau von 140 Stellen im gewerblichen Bereich sowie 11 in der Verwaltung möglichst sozialverträglich zu gewährleisten, ist für die betroffenen Mitarbeitenden ein Angebot zur Beschäftigung in einer Transfergesellschaft vorgesehen. Altersteilzeitmodelle werden ebenfalls genutzt werden. Der GHBV beschäftigt derzeit noch rund 1.000 Mitarbeitende.
Sanierungsvorstand Dr. Kaufmann erklärt: „Der Personalabbau ist nötig, um die Kosten zu senken und den Hafendienstleister wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Die Verhandlungen in den vergangenen Tagen waren sehr konstruktiv. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Zusammen mit allen Beteiligten haben wir Maßnahmen erarbeitet, mit denen wir den Gesamthafenbetriebsverein zukunftsfähig aufstellen können. Besonders danken möchte ich auch den Mitarbeitenden, die in den vergangenen Wochen, die ja von großer Unsicherheit geprägt waren, voll mitgezogen und weiterhin ihre Arbeitsleistung unverändert zuverlässig erbracht haben. Jetzt ist es Aufgabe aller Beteiligten, inklusive der Mitarbeitenden, das verabschiedete Sanierungskonzept umzusetzen.“
„Nach der Eröffnung der Eigenverwaltungsverfahrens folgt nun als nächster rechtlicher Schritt die Abstimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan“, erklärt Sachwalter Grönda. Dafür wird Ende April 2021 ein Erörterung- und Abstimmungstermin stattfinden. „Die ersten Sanierungsschritte beginnen aber bereits heute. Alle Beteiligten müssen deshalb daran arbeiten, das einvernehmlich gefundene Konzept von Anfang an gemeinsam umzusetzen.“
Das gesamte Verfahren soll voraussichtlich Mitte des Jahres 2021 abgeschlossen werden.
Über das Verfahren
Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen. Das Unternehmen darf unter Aufsicht eines Sachwalters und unterstützt durch erfahrene Sanierungsexperten die Gesellschaft selbst durch das Verfahren führen.