Wohnstift Innblick aus Neuhaus am Inn saniert sich in Eigenverwaltung

·         Geschäftsbetrieb und pflegerische Betreuung laufen uneingeschränkt weiter

·         Behördliche Teilschließungsauflage führte zu akutem Liquiditätsengpass

·         Dr. Julian Hageböke von BRL zum vorläufigen Sachwalter bestellt

·         Johannes Chrocziel und Alexander Reus von Anchor begleiten das Verfahren

Neuhaus am Inn / Passau, 26. August 2026. Die Wohnstift Innblick GmbH, Betreiberin des Seniorenzentrums in Neuhaus am Inn, hat beim Amtsgericht Passau einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Passau ordnete daraufhin am 21. August 2026 die vorläufige Eigenverwaltung an. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Julian Hageböke von der Kanzlei BRL Boege Rohde Luebbehuesen bestellt. Die operative Geschäftsleitung bleibt im Eigenverwaltungsverfahren im Amt und führt das Haus unter der Aufsicht des Sachwalters eigenständig fort. Unterstützt wird sie dabei von den Sanierungsberatern der Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um die Rechtsanwälte Johannes Chrocziel und Alexander Reus.

Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner lückenlos sichergestellt

Der laufende Betrieb des Seniorenzentrums wird ohne Unterbrechung fortgeführt. Die pflegerische Versorgung der verbleibenden Bewohner ist in vollem Umfang gewährleistet. „Das oberste Ziel der vorläufigen Eigenverwaltung ist es, den laufenden Betrieb zu stabilisieren, die Betreuung der Bewohner lückenlos sicherzustellen und nach einer langfristigen Fortführungslösung zu suchen“, betont Generalbevollmächtigter Johannes Chrocziel von Anchor Rechtsanwälte. Die Löhne und Gehälter der rund 140 Beschäftigten sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.

Teilschließungsauflage als primäre Ursache der Krise

Hintergrund des Insolvenzantrags ist eine behördliche Anordnung. vom 29. Juli 2026, mit der die Aufnahme und Betreuung von Personen der Pflegegrade 4 und 5 sowie das Angebot von Kurzzeitpflegeplätzen untersagt wird. Die unmittelbar behördlich veranlasste Verlegung betroffener Heimbewohner und der Wegfall dieses Pflegebereichs führt zu Einnahmeausfällen, die kurzfristig nicht kompensierbar sind. l.  Ohne diese Einnahmen bei gleichzeitig unveränderten Betriebskosten wird absehbar eine Liquiditätslücke entstehen, die den Schritt in die Eigenverwaltung unumgänglich macht. Die Wohnstift Innblick GmbH hat inzwischen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.

Modernes Seniorenzentrum mit ganzheitlichem Konzept

Die im Mai 2015 gegründete Wohnstift Innblick GmbH betreibt die Pflegeeinrichtung in Neuhaus am Inn, die 2022 um einen Neubau mit weiteren Pflegeplätze und mit Wohnungen für betreutes Wohnen erweitert wurde. Mit insgesamt 183 Pflegeplätzen und 25 Appartements bietet das Haus neben der vollstationären Langzeitpflege auch behütende Wohnbereiche für Demenzerkrankte sowie einen ambulanten Pflegedienst an. Wichtigste Kunden und Kostenträger des Betriebs sind die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen sowie die Bewohner und Angehörigen.

Behördendialog für nachhaltige Sanierung gesucht

Geschäftsführung und Berater werden den Dialog mit den Behörden fortsetzen und intensivieren. „Wir nutzen die Eigenverwaltung, um die Abläufe neu aufzustellen und in enger Abstimmung mit der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (früher: Heimaufsicht) eine langfristige Zukunftsperspektive sowohl für die Bewohner des Pflegeheims als auch für die Mitarbeiter zu schaffen“, erklärt Generalbevollmächtigter Johannes Chrocziel von Anchor. Der vorläufige Sachwalter Dr. Julian Hageböke ergänzt: „Gemeinsam mit allen Beteiligten arbeiten wir daran, das Vertrauen nachhaltig zu sichern und das Haus auf ein stabiles wirtschaftliches Fundament zu stellen – auch im Sinne der Gläubiger.“

Team Anchor:

Alexander Reus, Generalbevollmächtigter

Johannes Chrocziel, Generalbevollmächtigter

Gunnar Bortfeldt, Rechtsanwalt

Ole Brauer, Rechtsanwalt

Clemens Büchner, Rechtsanwalt

Anchor ist ein Hybrid aus Anwaltskanzlei und Unternehmensberatung. Mit 15 Standorten und über 200 Mitarbeitern in den Bereichen Insolvenz und Sanierung gehört die Kanzlei deutschlandweit zu den großen Restrukturierungseinheiten. Anchor hat zahlreiche größere Unternehmen in und außerhalb der Insolvenz begleitet und saniert. Die Rechtsanwälte von Anchor werden regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter oder als Sanierungsgeschäftsführer in Insolvenz-, Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren vorgeschlagen und bestellt. Anchor Management ist für seine betriebswirtschaftliche Restrukturierungsberatung, sein Interim Management und die Distressed M&A-Beratung bekannt. In Beratungsmandaten verbindet Anchor rechtliche Kompetenz mit betriebswirtschaftlichem Know-how.