Ostfriesischer Unternehmer wird alle 33 Filialen mit ihren 100 Arbeitnehmern an Nord- und Ostsee weiterbetreiben
Eine langfristige Fortführungslösung wurde jetzt für das seit Anfang Februar in einem Eigenverwaltungsverfahren steckende Filialnetz der Marken WIND Sportswear und FIRST B, betrieben von der wind GmbH und der Berra Handelsgesellschaft mbH (WIND-Gruppe), erreicht. Der ostfriesische Unternehmer Michael Heinen, der insgesamt zwölf Bekleidungsgeschäfte auf Borkum, Norderney, Sylt, Wangerooge sowie in Esens, Jever, Georgsheil und Westoverledingen betreibt, wird neuer Gesellschafter beider Unternehmen, die 33 Filialen mit rund 100 Arbeitnehmern an Nord- und Ostsee von Borkum bis Rügen betreiben. Sitz seines Unternehmens Wachsjacke24 ist Westoverledingen im Landkreis Leer. Die für die Übernahme der WIND Gruppe erforderlichen Verträge wurden bereits mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse in beiden Eigenverwaltungsverfahren geschlossen. Für die Beendigung der Eigenverwaltungsverfahren, die bis Ende August angestrebt ist, ist noch die Zustimmung der Gläubigerversammlungen erforderlich.
„Entscheidend für den Erfolg sind in meinen Augen drei Punkte. Gute Standorte, motivierte Mitarbeiter und eine marktgerechte Kollektion. Dies ist bei Wind und Berra gegeben. Ich glaube an eine gute Entwicklung des Tourismus und des touristischen Einzelhandels in den deutschen Seebädern. Gerade deshalb habe ich diesen schweren Zeiten in das Projekt investiert“, sagt Michael Heinen. „Mittelfristig sollen Wind und First B in den Bereichen Einzelhandel, Großhandel und Online wieder zu alter Größe wachsen. Die Mitarbeiter und ich müssen jetzt Gas geben!“
Die Windgruppe sei in den vergangenen Jahrzehnten immer ein Garant für maritimes Einkaufsvergnügen gewesen, bei der Millionen Kunden ihr „Lieblingsteil“ kauften. Daran möchte der neue Eigentümer anknüpfen.
Frank Terstiege, Geschäftsführer der WIND-Gruppe, und Rechtsanwalt Joachim Beuck (Nissen & Beuck Rechtsanwälte), Generalhandlungsbevollmächtigter der WIND-Gruppe: „Die letzten Monate waren nicht einfach. Wir danken unseren Mitarbeitern für ihre Treue zum Unternehmen und sind froh, gemeinsam mit Herrn Heinen eine Perspektive geschaffen zu haben. Das Eigenverwaltungsverfahren hat sich als probates Mittel des Sanierungsrechts bewährt.“
Rechtsanwalt Stefan Denkhaus (Partner in der Kanzlei BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN) als vom Amtsgericht Hamburg eingesetzter Sachwalter der Gesellschaften der WIND-Gruppe sagt: „Unsere Kanzlei betreut derzeit diverse Filialisten, teils in der Beratung oder wie bei WIND als Sachwalter. Dass jetzt diese Lösung für WIND gefunden wurde, war ‚höchste Eisenbahn‘, denn anders als die nicht in einem Insolvenzverfahren steckenden Mandanten, haben wir für die WIND-Gruppe keine Überbrückungshilfe 3 erhalten. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das Bundeswirtschaftsministerium einen Vorstoß vieler Bundesländer, Überbrückungshilfe 3 auch Unternehmen im Eigenverwaltungsverfahren zu gewähren, torpediert hat. Wenn die Verfahren rechtzeitig bis Ende August aufgehoben werden, wird das Unternehmen aber hoffentlich noch Überbrückungshilfe erhalten.“