Planungsfristen für Unternehmen verkürzen – Schutz für Geschäftsführungen und Gläubiger
Halle / Saale, Frankfurt a. M., den 11. Mai 2022 Der Gravenbrucher Kreis plädiert dafür, angesichts der aktuellen Krisen die Fristen für die Finanzplanung vonUnternehmen zu verkürzen, um sowohl Rechtssicherheit für Geschäftsführungen als auch den Schutz von Gläubigerinteressen besser zu wahren. Eine erneuteAussetzung von Insolvenzantragspflichten lehnt der Zusammenschluss führender, überregional tätiger Insolvenzverwalter und RestrukturierungsexpertenDeutschlands ab. … Weiterlesen …