Übertragende Sanierung der Vonmählen GmbH – Aufhebung der Eigenverwaltung
Im August 2020 hat das Amtsgericht Lüneburg – Insolvenzgericht – die vorläufige Eigenverwaltung gemäß §§ 270, 270a InsO über das Vermögen der Vonmählen GmbH angeordnet und am 1. Dezember 2020 schließlich das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Herr Prof. Dr. Pannen wurde zum Sachwalter bestellt. Seither wurde der Geschäftsbetrieb des Lüneburger Tech- und Lifestyle-Unternehmens mit aktuell … Weiterlesen …