Titel | INDat Report 02_2026 | März 2026

StaRUG-Umfrage von ZEFIS e. V. und INDat Report bei allen 24 Restrukturierungsgerichten für das Jahr 2025

Potenzial ausgeschöpft oder ausbaufähig? 

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) kann auf fünf Jahre Praxiserfahrung verweisen. Die Rechtsprechung und die Wissenschaft haben sich im Laufe der Jahre mit vielen Einzelfragen befasst, die die RES-Fälle hervorgebracht haben. Bis zum 17.07.2026 müssen die Mitgliedstaaten der EU-Kommission berichten, wie sie die Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen umgesetzt haben. Dafür veranlassen die Mitgliedstaaten nationale Evaluierungen, die das BMJV für die Bundesregierung derzeit durchführt. Diesen Bericht für die EU-Kommission erstellt das BMJV aus vielen Quellen wie aus von einschlägigen Verbänden eingereichten Stellungnahmen, Erkenntnissen aus auf das StaRUG fokussierten Fachveranstaltungen, Praxisberichten und wissenschaftlichen Beiträgen. Eine weitere Erkenntnisquelle sind quantitative Ergebnisse, die wie nachfolgend das ZEFIS e. V. und der INDat Report durch Befragung aller 24 Restrukturierungsgerichte gewinnen und einordnen. Auch dieses fünfte Mal haben alle Restrukturierungsgerichte den Fragebogen beantwortet. Welche Bedeutung die ermittelten quantitativen Ergebnisse für die Evaluation auch haben wird, bleibt abzuwarten. Spannend ist u. a. die Frage, ob es der Vorstellung und Erwartung des deutschen und europäischen Gesetz­gebers entspricht, in welchem Ausmaß Unternehmen auf Instrumente zur Insolvenzvermeidung ­hierzulande zurückgreifen und wie häufig das andernorts in Europa geschieht.

Text: Rechtsanwalt Olaf Spiekermann* und Rechtsanwältin Dr. Franziska Hackenberg**’

* Brinkmann & Partner, wissenschaftliche Leitung für das StaRUG-Projekt beim ZEFIS e. V.
** Brinkmann & Partner

Inzwischen konnte das zum 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) seinen fünften Geburtstag feiern.

Vor dem formalen Hintergrund der EU-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1023) vom 20.06.2019 und aufgrund des wirtschaftlichen Drucks der damaligen Corona-Pandemie mit hohen Erwartungen geschaffen, erlebte das Gesetz seither eine zwar stetig ansteigende, jedoch in absoluten Fallzahlen äußerst niedrige Anwendungsquote. Nachdem in den ersten Jahren die Neuheit des Gesetzes und fehlender Umsetzungsdruck angesichts verschiedener staatlicher Pandemiebekämpfungsmaßnahmen rechtfertigend vorgebracht worden waren, verschob sich die Begründung hierfür mehr und mehr zu einer positiven Darstellung der niedrigen »echten« Verfahrenszahlen. Denn bereits das »Drohen« mit dem StaRUG würde häufig zu Verhandlungsergebnissen bei renitenten Gläubigern führen, was ebenfalls einen Erfolg des Gesetzes darstelle.

Das Rheinland-pfälzische Zentrum für Insolvenzrecht und Sanierungspraxis (ZEFIS e. V.) unter wissenschaftlicher Projektleitung von RA Olaf Spiekermann (Brinkmann & Partner) und der INDat Report haben Anfang 2026 erneut eine gemeinsame Erhebung der Fallzahlen für 2025 durchgeführt. Dafür erhielten die 24 Restrukturierungsgerichte abermals einen Fragebogen. Neben den rein statistischen Werten zu Verfahrenszahlen, Erfolgsquoten u. Ä. gab die angelaufene »offizielle« Evaluierung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz Anlass, in der neuen Untersuchung diesmal auch einen kleinen Rahmen für Wertung und Meinung zu eröffnen, wobei hier eine anonymisierte Verarbeitung bzw. Veröffentlichung zugesagt wurde. Sämtliche 24 Restrukturierungsgerichte haben sich der Mühe einer Beantwortung unterzogen. Der ZEFIS e. V. und der INDat Report danken den Restrukturierungsrichterinnen und -richtern sowie den zuständigen Stellen der Gerichte an dieser Stelle nochmals für die Teilnahme an der Erhebung.

Teil 1. Gesamtergebnisse der Umfrage für das Jahr 2025

  1. Verfahrenszahlen in Deutschland

Die Auswertung der Fragebögen ergab folgende Kernergebnisse: Die Anzahl der angezeigten RES-Sachen hat erneut zugenommen. Von 22 (2021) über 27 (2022), 56 (2023) und 84 (2024) auf nunmehr 87 Verfahren ist ein weiterer Aufwärtstrend zu verzeichnen. Die meisten Fallzahlen verzeichnete das Amtsgericht München (13). Bereits mit Abstand folgen Karlsruhe und Essen (jeweils acht) sowie Düsseldorf und Köln (jeweils sieben). Die Sanierungsmodera­tion mit erstmals nur einem einzigen Verfahren in 2025 (gegenüber stattlichen drei in 2024) kam faktisch nicht vor. Von der seit dem 17.07.2022 möglichen Veröffentlichung der RES-Verfahren unter https://restrukturierungsbekanntmachung.de machten in 2025 insgesamt sechs Schuldner Gebrauch (in 2024 waren es sieben), davon allein vier in Verfahren vor dem Amtsgericht München.

(…)

Inhalt

Die kommende Ausgabe INDat Report 03_2026 erscheint am 23.04.2026.

Am 01.04.2026 ist Anzeigenschluss, alle weiteren Termine finden Sie auf www.der-indat.de.

Aktuelle Ausgabe: 19.03.2026
Umfang: 88 Seiten

Professoren & Hochschulen  (aus 02_2025)

Vertreter vernachlässigter rechtlicher Schnittstellen

Prof. Dr. Sebastian Mock

 

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Hannah Rady

 

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