Titel | INDat Report 10_2025 | Dezember 2025

Weitreichende Sachverständigenvorschläge im Gesetzgebungsverfahren des Schuldnerberatungsdienstegesetzes (SchuBerDG)

Vertane Chance oder solide Basis für mehr?

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am 14.11.2025 nach halbstündiger Aussprache mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD in der 2./3. Lesung das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungs­dienstegesetz – SchuBerDG) in der ergänzten Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen. Dem vorausgegangen war eine öffentliche Anhörung am 05.11.2025, die erhebliche Nachbesserungen am RegE gefordert und scharfe Kritik an ihm geübt hatte, der wiederum trotz vieler kritischer Stellungnahmen der Verbände bereits zuvor fast identisch mit dem RefE geblieben war. Die Vorschläge der Sachverständigen in der Anhörung betrafen auch eine tiefgreifende Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens, die vollständige Digitalisierung aller Abläufe und bei gesicherter Finanzierung eine Erweiterung des Beratungsangebots der Schuldnerberatungsstellen sowie die vollständige Kostenfreiheit für die Ratsuchenden. Die vom Bundestag angenommene Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ergänzte den RegE um einige Vorschläge der Sachverständigen, zudem verfasste dieser vor dem Hintergrund der Anhörung eine Entschließung, die das Plenum ebenfalls annahm. Die letzte Hürde steht noch aus: Der Bundesrat muss am 19.12.2025 noch zustimmen, denn das Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher ist zustimmungspflichtig. Am 05.12.2025 hat der federführende Rechtsausschuss eine Empfehlung abgegeben: »Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.« Wenn der Bundesrat dieser Empfehlung folgt, können Bundestag und Bundesregierung noch den Vermittlungsausschuss anrufen. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen das Plenum im Bundesrat nicht den Empfehlungen der Ausschüsse folgt. 

Text: Peter Reuter

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hatte am 08.10.2025 beschlossen, eine zweistündige öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf eines SchuBerDG (BT-Drs. 21/1847) durchzuführen, die am 05.11.2025 stattgefunden hat. Eingeladen waren und teilgenommen haben auf Vorschlag der SPD Ines Moers (Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V., Geschäftsführerin), auf Vorschlag der CDU/CSU RA Dr. Christoph Niering (Verband Insolvenz­verwalter und Sachwalter Deutschlands e. V., Vorsitzender), auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen Prof. Dr. jur. Andreas Rein (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen), auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Roman Schlag (Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.), auf Vorschlag der CDU/CSU Andrea Schweer (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V.), auf Vorschlag der SPD Philipp Wendt (Verbraucherzentrale Hessen e. V., Vorstand) und auf Vorschlag der CDU/CSU Christoph Zerhusen (Verbraucherzentrale NRW e. V.). Die Sachverständigen hatten schriftliche Stellungnahmen vorgelegt, die auf bundestag.de abrufbar sind. Die mitberatenden Ausschüsse sind der Finanzausschuss, der Ausschuss für Arbeit und Soziales und der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung.

Die 12. Sitzung des Ausschusses eröffnete als Vorsitzender dieser Sitzung Sebastian Steineke (CDU/CSU), er begrüßte die Abgeordneten, die Sachverständigen und aus dem BMJV den Parlamen­ta­rischen Staatssekretär Frank Schwabe (SPD). Aus dem BMJV war u. a. Helga Springeneer, Leiterin der Abteilung V (Verbraucherschutz, Verbraucherrechtsdurchsetzung, digitale Verbraucher­themen), vertreten. Der Vorsitzende erklärte einleitend, dass der ­Gesetzesentwurf der Bundesregierung die Richtlinie EU 2023/2225 umsetzen wolle, in der die Mitgliedstaaten in Art.  36 Abs.  1 da­rauf verpflichtet werden sicherzustellen, dass Verbrauchern, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatungsdienste zur Verfügung gestellt werden, für die wiederum nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Auch wies Steineke auf die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung und Entschließungsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hin. Danach erklärte er für die Sachverständigen das Anhörungsprozedere mit den vierminütigen Eingangsstatements und den anschließenden Fragerunden der Abgeordneten, hier seien für jede Antwort auf eine Frage zwei Minuten vorgesehen. Die Anzahl der an die Experten gestellten Fragen richtet sich wiederum nach der Fraktionsgröße.

Stellen sind nicht punktuell, sondern strukturell überlastet

Den Auftakt der Eingangsstatements machte in alphabetischer Reihenfolge Ines Moers. Für sie erfüllt der Entwurf den europäischen Anspruch nicht, er würde ihn sogar »gefährden«. Der Entwurf suggeriere, als sei die jetzige Beratungslandschaft ausreichend, was nicht der Realität entspreche – Schuldnerberatungsstellen seien überlastet, nicht punktuell, sondern strukturell. Das drücke sich laut Moers in Wartezeiten von mehreren Monaten in vielen Regionen bei steigender Nachfrage aus. Gleichzeitig seien die Fälle schwerer, komplexer und rechtlich verfahrener geworden. Zur Einordnung wies sie auf die Zunahme der Verbraucherinsolvenzverfahren um 8,5 % im vergangenen Jahr und auf 5,56 Millionen überschuldete Menschen in Deutschland hin. Laut Destatis würden davon nur 577.000 Menschen pro Jahr von einer Schuldnerberatung beraten  – das bedeute eine Zugangslücke für fünf Millionen ­Menschen. Zudem seien in einigen Bundesländern selbstständige oder berufstätige Menschen mit Einkommen, junge Menschen im Studium oder Rentner ganz von Beratungsangeboten ausgeschlossen. Die Bundesrechnungshöfe kritisierten seit Jahren das Nebeneinander von Schuldner- und ­Insolvenzberatung mit doppeltem Verwaltungsaufwand, Mehrkosten und wenig Nutzen – von dem völlig überbürokratisierten und wenig digitalisierten Insolvenzantragsverfahren ganz abgesehen. Die Sachverständige sieht die ­Finanzierung für qualifizierte Dienste als nicht gesichert an, schon jetzt würden Mitglieder aus der Bundesarbeitsgemeinschaft austreten, weil sie selbst Insolvenz anmelden müssten, was sie als »Alarmsignale« bezeichnete. Auch bemängelte Moers, dass es keine bundeseinheitliche Ausbildungsordnung und kein verpflichtendes Berufsbild gebe. Ohne Anpassung führe dieser Gesetzesentwurf zu weniger Beratung, noch längeren Wartezeiten, noch stärkerer Verschuldung und größerer sozialer Ungleichheit. Konkret empfahl sie mit Bezug auf die schriftliche Stellungnahme, den Entwurf um einen Paragrafen zur Finanzierung der Dienste zu ergänzen und die Kostenfreiheit der Ratsuchenden klar zu regeln. »Das Schöne ist: Jeder in die Schuldnerberatung investierte Euro fließt mindestens doppelt, teils sechs- oder achtfach zurück.«

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Inhalt

Die kommende Ausgabe INDat Report 01_2026 erscheint am 04.02.2026.

Am 14.01.2026 ist Anzeigenschluss, alle weiteren Termine finden Sie auf www.der-indat.de.

Aktuelle Ausgabe: 17.12.2025
Umfang: 88 Seiten

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