Editorial | INDat Report 03_2026 | April 2026

Editorial | INDat Report 04_2026 | Mai 2026

Mangels Masse ausgeblendet

Wer braucht mich noch und – wenn ja – wofür?

Sobald Insolvenzzahlen veröffentlicht werden, verleitet das dazu, Vergleiche anzustellen, z. B. mit dem Vormonat, mit dem Vorjahr oder über längere Zeiträume wie zehn Jahre. Auch bietet es sich an, diese Betrachtung auf einzelne Branchen oder Rechtsformen der Unternehmen auszurichten. Aus den Ergebnissen erfolgen häufig Ableitungen und Einschätzungen zum Zustand der Wirtschaft und der Unternehmen.

In diesen Insolvenzzahlen, wenn sie Insolvenzanträge betreffen, verbirgt sich eine schleichende Entwicklung, die offenbar bei den einschlägigen Datenanalysten keine so große Aufmerksamkeit erhält. Das betrifft die gem. § 26 InsO mangels Masse abgewiesenen Fälle, also die Fälle, deren Masse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.

Für das Jahr 2025 waren das laut Statistischem Bundesamt für die Rechtsform GmbH 37 % der beantragten Verfahren: 9757  Eröffnungen stehen 5760 Abweisungen mangels Masse gegenüber. Bei den Personengesellschaften betraf das 27 % der Fälle, bei den AG/KGaA ebenfalls 27 %. All diese betroffenen Unternehmen und ihre Beschäftigten fallen durch das Raster der insolvenzrechtlichen Ordnungsfunktion.

In Österreich wertet der KSV1870 die dortigen Zahlen als Alarmsignal. Im ersten Quartal 2026 sind die mangels Masse nicht eröffneten Unternehmensinsolvenzen um 5 % auf 41 % angestiegen. Unternehmen konnten die Kosten von rd. 4000 Euro für ein ordentliches Insolvenzverfahren nicht mehr aufbringen. Angesichts dieser Entwicklungen fordert der KSV1870, es sei an der Zeit, sich konkret darüber Gedanken zu machen, wie man aus gesetz­licher Sicht mit derartigen Fällen in Zukunft umgeht. 37 % bei der Rechtsform GmbH kommen den 41 % in Österreich schon recht nah. Ab wann löst das hierzulande ein Alarmsignal aus?

Peter Reuter, Chefredakteur

Wenn KI die Arbeitswelt revolutioniert, dann verändern sich Berufe und Berufsbilder. Viele standardisierte Prozesse und routinierte Abläufe aus der Insolvenzverwaltung eignen sich einerseits für eine Automatisierung und andererseits für eine KI-Anwendung. Was sich im Angebot von KI-Tools und KI-Agenten wirklich und nachhaltig für die Insolvenzverwaltung als Werkzeug und Begleiter bewährt, dazu probieren und testen Insolvenzverwalterkanzleien derzeit die ihnen von diversen Anbietern offerierten Werkzeuge und Plattformen.

Eine der größten Sorgen der Verwalterkanzleien war vor noch gar nicht so langer Zeit, Nachwuchs zu gewinnen und zu halten  – sowohl auf der Ebene der Insolvenzverwalter als auch für die vielen Aufgaben in der Sachbearbeitung. Vor allem für Letztere könnte die KI-Revolution bedeuten, dass ihre Tätigkeit in vielen Bereichen deutlich entlastet wird und die Kanzleien schon bald nicht mehr über Personalknappheit klagen müssen.

Was für alle Berufe gilt, gilt auch für Insolvenzverwalter und Sachbearbeiter mit Bezug zum Insolvenzrecht: Was bleibt von ihren bisherigen Aufgaben, welche neuen Anforderungen kommen hinzu und mit welchen abgewandelten Berufsbildern wirbt die Branche um Nachwuchs? Auf diese und weitere Fragen sollten die einschlägigen Verbände und Zusammenschlüsse der Verwalter, Berater und Sachbearbeiter schon erste Antworten entwickeln und liefern. Aktuell ist davon noch nicht viel zu erkennen, wenngleich das Kernanliegen fundamental ist, denn es lautet: Wer braucht mich noch und – wenn ja – wofür?

Peter Reuter, Chefredakteur