Namen & Nachrichten | INDat Report 05_2024 | Juli 2024

+++ Der Wechsel der Restrukturierungsberater RA Dr. Jörn Kowalewski und RA Dr. Ulrich Klockenbrink von Latham & Watkins LLP als Partner zur US-Kanzlei Willkie Farr & Gallagher LLP war bereits auf dem Markt bekannt (siehe INDat Report 04_2024, S. 86), doch auch RA Dr. Hendrik Hauke tritt zum Juni 2024 der Kanzlei als Partner bei, begleitet von RA Dr. Jan-Philipp Praß als Counsel und einem Team von sieben Associates. Willkie hatte im Februar in München nach Frankfurt am Main das zweite Büro in Deutschland mit heute 85 Anwälten in beiden Büros eröffnet, von wo aus Restrukturierungsberater RA Dr. Wolfram Prusko tätig ist, der im Mai  2021 zu Willkie gewechselt war. »Die dynamische globale Plattform von Willkie, der starke Wachstumskurs in Deutschland und Europa und die führende globale Restrukturierungspraxis machen dies zu einer Chance für unser Team, die wir uns nicht entgehen lassen konnten«, sagt Kowalewski. Das neue Team praktiziert in Hamburg und ist im Frankfurter Büro der Kanzlei angesiedelt. 

+++ Die Kanzlei BBL eröffnet zum Juni 2024 einen Standort in Augsburg und gewinnt dafür RA Constantin Graf Salm-Hoogstraeten als dessen Leiter sowie ein fünfköpfiges Team von der Kanzlei Schultze  & Braun. Graf Salm-Hoogstraeten wird seit 2019 von bayerischen Insolvenzgerichten als Verwalter/Sachwalter bestellt. 

+++ Am 26.06.2024 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetzes statt, einer der neun Sachverständigen ist RA Peter Depré für den DAV. Sollte der RegE Gesetz werden, sei das keinesfalls ein Beitrag zum Bürokratieabbau, sondern bewirke das Gegenteil, so Depré. Daher empfehle er, von dem geplanten Gesetz »ohne erkennbaren Nutzen« Abstand zu nehmen. 

+++ SGP Schneider Geiwitz gründet den neuen Geschäftsbereich SGP Principal Solutions GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main. Deren Angebot: »Shareholder as a Service« für Mittelstand und Konzerne bei M  &  A und Restrukturierung, um Unternehmen(steile) temporär in andere Gesellschafterstrukturen zu überführen. Geschäftsführer ist der ehemalige Partner von Rothschild & Co Dirk Pahlke. +++

+++ Dipl.-Vw. Volker Groß LL. M. ist mit 20 Jahren Erfahrung im Turn­around Management als Managing Director bei Alvarez & Marsal am Standort Düsseldorf eingestiegen. Der auch als CRO und CTO tätige Restrukturierer war zuletzt Partner im Bereich Turnaround & Restructuring bei der Deloitte GmbH und davor Geschäftsführer bei Helbling Business Advisors. 

+++ »Ich habe einen neuen Job und arbeite jetzt als Restrukturierungsexperte«, verkündet Tammo Andersch am 26.06.2024 via LinkedIn. Im September 2023 hatte er zusammen mit Mirko Liebthal die Andersch Liebthal GmbH in Frankfurt am Main gegründet, deren Geschäftsmodell es ist, als Restrukturierungsgesellschafter in Krisenunternehmen einzusteigen (immer die Mehrheit, maximal 89 %), was einen kostenintensiven Beratereinsatz auf das Nötigste reduziere. Andersch hatte 2012 die Restrukturierungsberatung Andersch AG gegründet, die 2019 von FTI übernommen wurde. Davor war er Partner bei KPMG.

+++ Zum Juni 2024 besetzt Toney Rai M. Sc. die neu geschaffene Position Leiter Operations des Bereichs Insolvenz im österreichischen Gläubigerschutzverband KSV1870. In dieser Rolle fokussiert er sich auf interne Bereiche wie das gesamte Prozessmanagement des Fachbereichs Insolvenz und die Weiterentwicklung von IT-Systemen. Rai übt die Funktion neben dem Leiter des Insolvenzbereichs Karl-Heinz Götze aus. Rai war zuletzt Vorstandsassistent bei der KSV1870 Holding AG.

+++ Das BMJ veröffentlicht am 18.06.2024 einen RefE zu Änderungen der Gerichts- und Anwaltskosten. Laut DAV-Arge Insolvenzrecht und Sanierung sei u. a. Folgendes insolvenzrechtlich relevant: Bei der Wertberechnung im Zwangsversteigerungsverfahren wird in §  54 Abs.  1 GKG statt des Einheitswerts der Grundsteuerwert als Maßgabe verwendet; die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und das RES-Verfahren steigen: z. B. für die Durchführung eines Prüfungstermins von 22 auf 24 Euro; die Gebührensätze im RVG werden um rd. 6 % angehoben, die Honorarsätze der Sachverständigen werden um rd. 9 % erhöht; die Beratungshilfesätze bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans (Nr.  2502 ff. VV RVG) werden angehoben.