Namen & Nachrichten | INDat Report 02_2026 | März 2026
Namen & Nachrichten | INDat Report 03_2026 | April 2026
+++ Die Kanzlei Gibson Dunn & Crutcher LLP hat ihre Praxisgruppe Business Restructuring und Reorganization und ihre Präsenz in Europa mit RA Dr. Leo Plank als Partner zum Februar 2026 verstärkt, der auf grenzüberschreitende komplexe Finanzrestrukturierungen und Insolvenzfälle spezialisiert ist. Er kommt von Kirkland & Ellis LLP, wo er seit 2006 Partner im Münchner Büro war. Bei TMA Deutschland ist Plank Vorstandsmitglied und Co-Leiter des Facharbeitskreises Kapitalmarkt und Finanzrestrukturierung. Die Kanzlei Gibson Dunn ist weltweit mit 2200 Anwälten in 22 Büros vertreten, in Deutschland unterhält sie Büros in Frankfurt am Main und in München.
+++ Die Wirtschaftskanzlei Lark mit Sitz in München baut zum April 2026 eine Praxisgruppe für Restrukturierung und Sondersituationen auf und gewinnt dafür ein dreiköpfiges Team von Kirkland & Ellis. Es besteht aus Partner RA Fabrice Hipp und RA Dr. Michael Berger als Counsel sowie aus RAin Kirstin Kemper, die zum Juli 2026 folgt. Die neue Praxisgruppe ergänzt die bestehenden Praxen in Corporate/M & A sowie Banking & Finance.
+++ Insolvenzverwalter RA Marko Jessen hat die Kanzlei SHNF in Berlin verlassen und ist mit seinem Team zur Kanzlei Eckert an den Berliner Standort gewechselt. Der Diplom-Volkswirt und Betriebswirt M. Sc. gehörte zuvor elf Jahre der Kanzlei Hilgers & Partner an.
+++ Die Husemann GbR Insolvenzverwaltung erweitert ihre Präsenz im Ruhrgebiet und ist künftig auch in Mülheim an der Ruhr vertreten. Mit Partner RA Maximilian van Kell gewinnt die Kanzlei einen weiteren Insolvenzverwalter.
+++ Die Wirtschaftskanzlei Jobe Rechtsanwälte baut ihren prozessrechtlichen Bereich und das Beratungsgeschäft im Bereich Managerhaftung mit RA Björn Handke aus. Sein Schwerpunkt liegt bei gesellschafts-, haftungs- und insolvenzrechtlichen Streitigkeiten. Handke kommt von Hogan Lovells.
+++ Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien Deutschlands (BWD) hat auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2026 einen neuen Vorstand gewählt: RA Dr. Philip Kempermann von der Kanzlei Heuking ist neuer Vorstandssprecher, RAin Prof. Dr. Alexandra Schluck-Amend von CMS ist Stellvertreterin.
+++ Nicolas Bächstädt ist zum Februar 2026 in den Partnerkreis der IMAP Germany eingetreten. Dort verantwortet er den Bereich Distressed M & A. Zuvor war er Managing Director bei der Stifel Financial Corp. bzw. Managing Partner bei der Acxit Recovery Management GmbH.
+++ Der EuGH hat mit Urteil vom 19.03.2026 (C-43/25) entschieden, dass für den insolvenzrechtlichen Nachrang konzerninterner Darlehen das Recht des Eröffnungsstaates maßgeblich ist. Eine vertragliche Rechtswahl zugunsten eines anderen Mitgliedstaates vermag diese insolvenzrechtliche Einordnung nicht zu verdrängen. Das Urteil betrifft zahlreiche grenzüberschreitende Konzernfinanzierungen, insbesondere Cashpooling-Strukturen und Gesellschafterdarlehen. Die Entscheidung erging in einem von Insolvenzverwalter RA Reinhold Schmid-Sperber (Reimer) geführten Verfahren. Im Ergebnis verblieben rd. 3 Mio. Euro zusätzlich in der Insolvenzmasse eines deutschen Maschinenbauunternehmens. Die Gesamtquote steige voraussichtlich auf rd. 40 %, so die Kanzlei. +++
+++ Executive Interim Partners (EIP) gewinnen für ihr Team den Restrukturierungs- und Turnaround-Experten Dipl.-Kfm. Carsten Preis, der als Partner beim Münchner Interim-Management-Dienstleister einsteigt. Paris ist seit 2004 Managing Partner der ICS Partners GmbH.
+++ Der Bereich Restrukturierung und Sanierung von SZA Schilling, Zutt & Anschütz hat zum Februar dieses Jahres den Restrukturierungsexperten RA Dr. Dietmar Schulz als neuen Partner gewonnen. Zuvor leitete er die Restrukturierungspraxisgruppe der Kanzlei DLA Piper, der er seit 2012 angehörte. Seine Expertise an der Schnittstelle von Finanzierung und operativem Turnaround verstärke das Beratungsspektrum, erklärt SZA.
+++ Als neue Partnerin wechselt Dr. Kristin Kriemann zu EY-Parthenon. Zuvor war die promovierte Wirtschaftswissenschaftlerin und Expertin für Immobilienwirtschaft über 18 Jahre bei der KPMG AG im Bereich Performance & Strategy – Turnaround & Restructuring tätig.
+++ Von der Rechtsabteilung im RWE-Konzern ist RA Dr. Christian Kuhn als neuer Partner an den Standort Düsseldorf von Aderhold gewechselt. Er verstärkt dort die Restrukturierungspraxis. Zuvor war er bei Beiten Burkhardt tätig.
+++ Die Kanzlei KebekusPartner in Düsseldorf verstärkt sich mit dem Eintritt von RA Dr. Benedict Kebekus. Zuvor war dieser drei Jahre als Associate bei Freshfields in Hamburg tätig. Mit dem Zugang setze man den Generationenwechsel in der Führungsverantwortung weiter fort, erklärt Gründungssozius RA Dr. Frank Kebekus.
+++ Nach 25 Jahren ist RA Kai Henning bei der 50. Verbraucherinsolvenzveranstaltung am 30.01.2026 in Berlin als Sprecher der AG Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung der AGIS im DAV zurückgetreten. Kommissarischer Sprecher der AG ist RA Dr. Kristof Biehl.
+++ Restrukturierungsberater Frank Günther, der im Sympatex-Fall vom LG München I im Oktober 2025 rechtskräftig wegen versuchten Betrugs in 261 Fällen und Falschaussage zu einem Jahr (das er in der U-Haft verbüßt hatte) und einer Geldstrafe verurteilt wurde, gibt bei LinkedIn an, seit Januar 2026 Managing Director der Günther & Partner GmbH zu sein sowie Eigenverwalter der österreichischen Eitek GmbH. Weiterhin ist Günther Managing Director der One Square Advisors GmbH.
+++ Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 16.02.2026 einer Beschwerde des Beschuldigten René Benko gegen die Fortsetzung der U-Haft nicht Folge geleistet. Die U-Haft wurde aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr für weitere zwei Monate fortgesetzt. Neues Haftfristende ist somit am 16.04.2026. Die Tatbegehungsgefahr sieht das OLG Wien in der aufgrund zahlreicher konkreter Ermittlungsergebnisse zum (Nachtat-)Verhalten gestützten Befürchtung, Benko werde auf freiem Fuß weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben. Die Fortsetzung der U-Haft werde im Hinblick auf den besonderen Umfang der Ermittlungen, den Grad des Tatverdachts, die Schwere der Tatvorwürfe mit »beispiellosem Gesamtschaden« und die bisher rd. einjährige Dauer der Haft als verhältnismäßig erachtet, so das OLG Wien. +++