Namen & Nachrichten | INDat Report 07_2026 | September 2026

+++ Executive Interim Partners (EIP) mit Sitz in München gewinnt als neuen Partner den Automotive-Manager Dr. Ulf Ausprung. Er war zuvor in internationalen Führungs­positionen für die Marke Mercedes-Benz tätig. Bei EIP soll er vor allem Unternehmen aus der Automobil- und Mobilitätsbranche u. a. bei der strategischen Neuausrichtung und Transformation begleiten. 

+++ Zum September 2026 hat Seitz die Restrukturierungspraxis mit RA Dr. Benedikt Schulz als Salary Partner in Düsseldorf verstärkt, er kommt von McDermott Will & Schulte. Im November folgt RA Niklas Keller als Senior Associate.

+++ Die im Restrukturierungs- und Insolvenzumfeld tätige Bremer Steuerberatungsgesellschaft Wayes & Kollegen ist seit August 2026 unter der eigenständigen Marke upvin Steuerberatungs­gesellschaft mbH tätig. Die Einheit zählt rd. 80  Mitarbeiter an sechs Standorten. Die Marke Wayes bleibe bestehen und repräsentiere weiterhin die Unternehmensberatung. Zum 01.01.2022 war die Alldatax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.  KG in die Wayes Steuerberatungsgesellschaft mbH  &  Co.  KG umfirmiert worden und hatte sich mit den Kollegen der Unternehmensberatung zusammengeschlossen.

+++ Der BGH hat in dem am 13.08.2026 veröffentlichten und für BGHZ vorgesehenen Beschluss vom 25.06.2026 (IX ZB 6/24) zur Rücknahme des Insolvenzeigenantrags entschieden. Demnach kann der Schuldner diesen bis zur Eröffnung oder rechtskräftigen Abweisung zurücknehmen, selbst wenn das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt hat (§§  13 Abs.  2, 21 Abs.  2 Satz  1 Nr.  2 InsO). Und: Diesen Antrag kann auch ein anderer berechtigter Geschäftsführer stellen, auch wenn der antragstellende nicht abgerufen wurde oder nicht ausgeschieden ist (§§  13 Abs.  2,  15 Abs.  2 InsO).

+++ Bis zum 17.07.2026 mussten die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission ihre Evaluationsberichte zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie bzw. hierzulande zum StaRUG zukommen lassen. Der DAV hatte es versäumt, diese Stellungnahme fristgerecht einzureichen, wenngleich die bereits auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag 2025 präsentierten vorläufigen Ergebnisse des Gesetzgebungsausschusses Insolvenzrecht eine baldige Fertigstellung erwarten ließen. Nun heißt es auf Anfrage beim DAV, dass man sich im Abstimmungsprozess über eine noch zu erfolgende Veröffentlichung einer StaRUG-Stellungnahme befinde. +++

+++ +++ Die Kanzlei Görg baut die arbeitsrechtliche Beratung im Bereich Restrukturierung und Transformation weiter aus und gewinnt dafür RA Dr. Piero Sansone zum September 2026 als Partner am Kölner Standort. Zuletzt war der Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner bei Seitz Rechtsanwälte. Sansone war davor bis Mai 2019 rd. fünfeinhalb Jahre als Associate bei Görg. 

+++ PwC vermeldet als Neuzugang im Performance-and-Restructuring-Team Dipl.-Kfm. Carsten Ringelmann. Er war zuletzt als CRO und CFO für internationale Unternehmensgruppen tätig und habe sie durch komplexe Phasen begleitet.

+++ Der BGH hat mit dem am 19.08.2026 veröffentlichten Grundsatzurteil (für BGHZ vorgesehen) vom 21.05.2026 (IX ZR 168/24) über die insolvenz­rechtliche Anfechtbarkeit des Sale-and-lease-back-Geschäfts wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung nach §  133 Abs.  1 InsO entschieden. Demnach könne der Schuldner bei der Veräußerung des Betriebsgrundstücks mit Benachteiligungsvorsatz handeln, wenn er dem anderen Teil besondere Vorteile verschafft oder mit dem (an sich wertneutralen) Verpflichtungsgeschäft besondere Nachteile für die Befriedigungschancen der übrigen Gläubiger einhergehen. 

+++ Überschuldung ist am häufigsten durch Erkrankung, Sucht oder Unfall ausgelöst, teilt das Statistische Bundesamt auf Basis der Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2025 mit. Als zweithäufigste Ursache wurde Arbeitslosigkeit mit rd. 17 % angegeben. Die durchschnittliche Schuldenhöhe aller beratenen Personen belief sich auf 34.650 Euro. Männer wiesen dabei mit 39.717 Euro eine höhere durchschnittliche Schuldenhöhe auf als Frauen mit 29.500  Euro. Am häufigsten lagen Zahlungsrückstände gegenüber der öffentlichen Hand vor, wie z. B. Finanzämtern, gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungsträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcentern (rd. 57 % der Personen). Ebenfalls verbreitet waren Verbindlichkeiten gegenüber Telekommunikationsunternehmen mit einem Anteil von etwa 47 %. Ratenkredite bei Kreditinstituten betrafen rd. 37 % der Fälle.