Editorial | INDat Report 02_2026 | März 2026

Weniger kann mehr sein

Das BMJV kann sich in gewisser Weise freuen. Der Input für den bis zum 17.07.2026 der EU-Kommission abzuliefernden Evaluationsbericht zum StaRUG kommt aus der Praxis, von den einschlägigen Verbänden und Zusammenschlüssen sowie aus der Wissenschaft in großem Stil. Eine Reihe von Dissertationen hat sich bereits mit komplexen Fragestellungen zum StaRUG beschäftigt. Inzwischen scheint jede Regelung auf Nachbesserungsbedarf hinterfragt und geprüft worden zu sein, sodass sich aus den Änderungsvorschlägen schon eine valide Schnittmenge für Nachjustierungen bilden lässt.

»Das StaRUG ist in der Praxis angekommen«, heißt es immer wieder, was lobend bedeutet, dass sich mit den Werkzeugen des präventiven Restrukturierungsrahmens recht gut arbeiten und gestalten lässt. Gemeint sind die RES-Fälle, von der Sanierungsmoderation ist keine Rede mehr. Im vergangenen Jahr gab es nur noch einen Anwendungsfall. Die Befragung aller 24 Insolvenzgerichte von ZEFIS e. V. und INDat Report zeigt allerdings, dass einige Gerichte nach fünf Jahren immer noch wenig Praxiserfahrung mit RES-Fällen  – es waren deutschlandweit 276 Anzeigen – vorweisen können. Der Ruf nach einer Gerichtskonzentration, damit diese Eilsachen zwischen der Phalanx an Beratern und dem einzelnen Restrukturierungsrichter auf Augenhöhe kommuniziert und bearbeitet werden können, klingt immer wieder an.

Eine Notwendigkeit, aus der fehlenden und nicht steuerbaren Praxiserfahrung Lehren zu ziehen, sehen die betroffenen Gerichte offenbar nicht. In der Befragung enthielten sich elf Gerichte einer Antwort, ob sie eine Konzentration befürworten. Acht Gerichte votierten gegen eine Konzentration und nur fünf dafür.

Ob es sachdienlich ist, 24 Restrukturierungsgerichte im Leerlauf zu halten oder sie auch bundesländerübergreifend für einen routinierten, professionellen Betrieb zu fusionieren, wird ein recht heikler Aspekt in den politischen Schlussfolgerungen aus der Evaluation sein.

Peter Reuter, Chefredakteur